Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage gegen den Sport-Streaming-Dienst DAZN eingereicht. Mit diesem rechtlichen Schritt wollen sich die Verbraucherschützer gegen mehrere Preiserhöhungen stemmen, die DAZN in den Jahren 2021 und 2022 vorgenommen hat.

Im Zuge der Preisanpassungen wurden die Abo-Preise alleine im August 2022 von ursprünglich 15 Euro auf stolze 30 Euro erhöht. Eben jene Erhöhung dient nun als Grundlage für die Klage, die vielen darauffolgenden Aufschläge auf die Abo-Preise sind laut „heise.de“ jedoch nicht Gegenstand der Verhandlung.

Der vzbv kritisiert, dass besagte Preiserhöhungen auf der Grundlage von Preisanpassungsklauseln erfolgten, die von den Verbraucherschützern als „unangemessen benachteiligend und intransparent“ eingestuft werden. Zudem seien die Preise mehrfach erhöht worden, ohne zuvor das Einverständnis der Nutzer einzuholen, gibt die Vorständin des vzbv, Ramona Pop, in einer Mitteilung bekannt.

Erstes Urteil wurde bereits gefällt

Das Landgericht München hatte im Juni des vergangenen Jahres bereits ein Urteil gefällt, welches mehrere Klauseln in den Nutzungsbedingungen von DAZN als intransparent bewertete. Insbesondere wurde die Preisanpassungsklausel kritisiert, die es DAZN ermöglicht, die Abo-Preise an sich verändernde Marktbedingungen anzupassen, ohne eine klare Orientierungshilfe für die Verbraucher zu bieten.

Vonseiten des Landgerichtes hieß es in der Urteilsbegründung seinerzeit: „Es ist für einen Verbraucher nicht ersichtlich, an welchem Markt sich die streitgegenständliche Klausel orientiert.“

Die Richter bemängelten zudem die Einseitigkeit der Klausel, da sie zwar Preiserhöhungen bei schwierigen Marktbedingungen rechtfertigt, jedoch keine Preissenkungen vorsieht. DAZN hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.

Kläger gesucht

Seit Anfang 2023 sucht der vzbv bereits Personen, die sich der Musterfeststellungsklage anschließen möchten. Der Verbraucherverband formuliert das Ziel der Sammelklage dabei wie folgt: „Mit der Sammelklage wollen wir die erhöhten Abo-Preise vom Anbieter für Betroffene zurückholen. Es soll klargestellt werden, dass einseitige Preiserhöhungen nicht möglich waren.“

Und weiter: „Für die Betroffenen geht es um unterschiedliche Beträge. Der Betrag im Einzelfall hängt davon an, für welchem Zeitraum jemand die erhöhten Preise gezahlt hat. DAZN soll die jeweilige Differenz zwischen ursprünglich vereinbartem Preis und dem neuen Preis zurückerstatten.“

Betroffene können sich nach der Öffnung des sogenannten Klageregisters in eben jenes eintragen und erhalten vom Bundesamt daraufhin eine Anmeldebestätigung. Um zu erfahren, wann das Register eröffnet wird, kann sich jeder, der an der Sammelklage teilnehmen möchte, auf der Seite des vzbz für den News-Feed registrieren, um Neuigkeiten zum Verlauf der Klage und relevanten Termine zu erhalten. Ein ausführliches FAQ klärt alle weiteren Fragen.

DAZN hat sich bislang übrigens nicht zu der Angelegenheit geäußert.