Google aktualisiert derzeit seine Street View-Datenbank und nimmt dazu neue Bilder von deutschen Straßen und Gebäuden auf. Das ist natürlich sinnvoll, um den Dienst im Wandel der Zeit frisch zu halten, hat allerdings auch Auswirkungen auf die Privatsphäre. Denn: Alle bisher im Zusammenhang mit Google Maps eingelegten Widersprüche gegen die Darstellung von Wohnungen, Häuser und Gärten verlieren nun ihre Gültigkeit.

Darauf wies kürzlich der Hessische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Alexander Roßnagel, hin und betonte die Notwendigkeit für Betroffene, erneut aktiv zu werden, um die Privatsphäre ihrer Immobilien zu schützen.

Wie Roßnagel von dem Portal „Plattform Privatheit“ zitiert wird, könnte die Veröffentlichung solcher Bilder ohne entsprechenden Widerspruch möglicherweise zu ungewollten Rückschlüssen auf die persönlichen und finanziellen Verhältnisse der Bewohner führen. Der Datenschutzbeauftragte unterstrich, dass Google primär an der Sammlung von Nutzerdaten und der Schaltung personalisierter Werbung interessiert sei.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Er kritisiert zwar, dass die Möglichkeit, gegen die Veröffentlichung auf Google Street View Widerspruch einzulegen, in Deutschland erst nach intensiven Verhandlungen mit den Datenschutzbehörden eingeführt wurde, dadurch habe jeder aber nun zumindest die Möglichkeit, seine informationelle Selbstbestimmung zu wahren.

Betroffene können die Verpixelung ihrer Grundstücke über ein Online-Formular, per E-Mail oder Brief an Google beantragen. Personen und Kraftfahrzeugkennzeichen werden aber auch weiterhin von Google standardmäßig unkenntlich gemacht.

Seit dem Neustart von Street View in Deutschland im Juni 2023 haben laut „heise online“ und Thomas Fuchs, dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, bislang lediglich 100.000 Personen neue Widersprüche eingelegt. Die vergleichsweise geringe Anzahl an Widersprüchen führt Roßnagel auf den niedrigen Bekanntheitsgrad des Verfahrens zurück.