Der PlayStation-Konzern Sony Interactive hat nun eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Grund der Klage waren Preiserhöhungen, die aus Sicht der Verbraucherzentrale unrechtmäßig erfolgt sind.

Der Hintergrund ist, dass Sony aus Sicht der Verbraucherschützer für die im letzten Jahr erfolgten Preisanhebungen in seinem Playstation-Plus-Abonnement nicht die explizite Zustimmung seiner Kunden eingeholt hatte.

Und mehr noch: Laut den Geschäftsbedingungen kann Sony die Preise einseitig und jederzeit ohne triftigen Grund ändern. Ein Umstand, mit welchem sich das Unternehmen selbst einen „Spielraum für unkontrollierbare Preiserhöhungen“ einräumt. Also zog der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mit einer entsprechenden Klage vor Gericht…

… und sollte den Saal als Sieger verlassen.

Gemäß eines Artikels der Wirtschaftszeitschrift „Games Wirtschaft“ lautet das Urteil der Richter des Berliner Kammergerichts vom 30. Oktober 2024, dass die Preiserhöhungen von Sonys PS-Plus-Abonnement tatsächlich unzulässig gewesen sind.

Das Gericht stellte in diesem Zusammenhang fest, dass die Informationspolitik von Sony, die Abonnenten lediglich 60 Tage vor einer Preiserhöhung zu benachrichtigen und dabei nur auf die Möglichkeit zur Kündigung hinzuweisen, die Verbraucher „unangemessen benachteiligt“.

Nach Meinung des Gerichts ist eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden notwendig, wenn höhere Preise für bestehende Abonnements gefordert werden. Diese Praxis findet nach vergleichbaren Urteilen inzwischen auch bei anderen Diensten wie Netflix und Spotify Anwendung.

Kritik an Sonys Geschäftsbedingungen

Das Gericht kritisierte ebenfalls die Handhabung von Sonys Spielangebot. Es sei den Verbrauchern nicht zuzumuten, dass Sony das Angebot an Spielen und Online-Funktionen beliebig einschränken darf. In den Geschäftsbedingungen hatte Sony festgelegt, dass Änderungen am Angebot jederzeit möglich sind, was die Nutzer nach Ansicht des Gerichts ebenfalls benachteiligt.

Allerdings ist das Urteil des Kammergerichts noch nicht rechtskräftig, da Sony laut dem VZBV Berufung eingelegt hat. Interessant ist allerdings, dass der Konzern dennoch Anpassungen an den Nutzungsbedingungen vorgenommen und die beanstandeten Klauseln entfernt hat.

Sollte das Urteil schließlich aber endgültig bestätigt werden, könnten das für die betroffenen Abonnenten bedeuten, dass sie Anspruch auf eine Rückzahlung haben. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Quelle: gameswirtschaft.de