Nach einer Neuregelung der Vorschriften im Luftverkehr vonseiten der Europäischen Union müssen sich Reisende in Sachen Handgepäck künftig auf zusätzliche Kosten einstellen.
Dem Beschluss der Verkehrsminister zufolge darf künftig nur noch ein Handgepäckstück kostenlos mit an Bord genommen werden, das so groß ist, dass man es unter dem Sitz verstauen kann. Wie unter anderem „Euro News“ berichtet, würden für weitere Gepäckstücke demnach Gebühren anfallen.
Neben den Änderungen beim Handgepäck wurden im Rahmen der neuen Fluggastrechte außerdem weitere Verpflichtungen für Fluggesellschaften im Falle von Verspätungen und Störungen im Flugverkehr beschlossen. Demzufolge müssen Airlines künftig bei erheblichen Verspätungen schnellstmöglich Ersatzbeförderungen für die Passagiere organisieren, was auch alternative Verkehrsmittel oder andere Fluggesellschaften mit einschließt.
Sollte innerhalb von drei Stunden keine angemessene Umleitung bereitgestellt werden, können Passagiere selbstständig eine alternative Reise buchen und anschließend bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises erstattet verlangen.
Zusätzlich sind die Airlines bei Verzögerungen künftig verpflichtet, betroffene Fluggäste mit Mahlzeiten, Getränken und gegebenenfalls einer Unterkunft zu versorgen. Beschwerden von Passagieren müssen innerhalb einer Frist von 14 Tagen bearbeitet und beantwortet werden.
Dariusz Klimczak, Polens Infrastrukturminister, bezeichnete die Einigung als bedeutenden Fortschritt. Er wies darauf hin, dass es seit zwölf Jahren keine Einigung über die Überarbeitung der Fluggastrechte gegeben habe. Mit den nun verabschiedeten Regelungen erhielten Fluggäste mehr als 30 neue Rechte, die sämtliche Phasen der Reise – vom Ticketkauf bis zur Ankunft – abdecken sollen.
Die europäische Verbraucherorganisation BEUC äußerte nach dem Beschluss etwa Bedenken an den geplanten Änderungen. In einer Stellungnahme erklärte Agustín Reyna, Generaldirektor der BEUC, dass die neue Position der Mitgliedstaaten „mehrere wichtige Rechte erheblich einschränkt“.
Er hob hervor, dass einige Aspekte zwar verbessert worden seien, wie etwa der bessere Zugang zu Informationen und die klareren Vorgaben bei Betreuung und Unterstützung. Gleichzeitig bedeute die Reform jedoch einen erheblichen Rückschritt bei anderen Rechten: „Die neuen Schwellenwerte für den Anspruch auf Entschädigung werden die Mehrheit der Fluggäste ihrer Rechte berauben, da die meisten Verspätungen zwischen zwei und vier Stunden liegen.“
Vor allem aber wird die geplante Erhebung von Gebühren für Handgepäck kritisiert. „Solche Praktiken stehen im Widerspruch zu den EU-Vorschriften und der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs der EU, wonach das Handgepäck ein wesentlicher Bestandteil der Beförderung der Fluggäste ist. Im Gegenteil, der vom Rat angenommene Text legitimiert die Erhebung von Gebühren für Handgepäck von angemessener Größe“, so Reyna.
Das Europäische Parlament muss sich nun noch auf eine eigene Position verständigen, bevor in den nächsten Verhandlungsrunden eine endgültige Einigung erzielt werden kann.
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