WhatsApp hat seine Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien für europäische Nutzer überarbeitet, um den neuen EU-Vorschriften gerecht zu werden. Diese Änderungen treten am 11. April 2024 in Kraft und beinhalten unter anderem präzisere Definitionen von erlaubten und nicht erlaubten Inhalten sowie verbesserte Möglichkeiten für Nutzer, unangemessene Inhalte zu melden.

Konkret heißt es auf der entsprechenden Seite im Hilfebereich von WhatsApp: „Wir aktualisieren unsere Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien als Reaktion auf zwei neue EU-Verordnungen, das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte.“

Ein wesentlicher Bestandteil der Aktualisierung ist demzufolge die Anpassung des Mindestalters für die Nutzung von WhatsApp in Europa. Während dieses bisher bei 16 Jahren lag, wird es nun auf 13 Jahre gesenkt, um eine weltweite Einheitlichkeit zu schaffen.

Datenschutz und Drittanbieter

Des Weiteren werden in den aktualisierten Richtlinien die technischen und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für das Weiterleiten von Nachrichten an Anwendungen von Drittanbietern dargelegt.

Außerdem heißt es: „Wir nehmen auch Änderungen an unseren internationalen Datenübermittlungsmechanismen vor. Für Benutzer*innen in der Europäischen Region stützen wir uns zukünftig auf das EU-US Data Privacy Framework.“

WhatsApp hebt hervor, dass trotz dieser Änderung die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für persönliche Nachrichten und Anrufe beibehalten wird, um die Sicherheit und Privatsphäre der Nutzer weiterhin zu gewährleisten – „Niemand anders, nicht einmal WhatsApp, kann sie lesen oder anhören.“

Um den Dienst nach dem 11. April 2024 weiterhin nutzen zu können, ist es für alle europäischen Nutzer allerdings erforderlich, die neuen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien aktiv zu akzeptieren – ohne diese Zustimmung verliert man seinen Zugang zu WhatsApp.

Einer für alle

Hintergrund ist unter anderem die neue EU-Gesetzgebung, welche Meta, das Unternehmen hinter WhatsApp, mit dem Digital Markets Act (DMA) dazu verpflichtet, seine Messenger-Plattformen für Drittanbieter zu öffnen. Das dient dem Zweck, dass Nutzer nicht mehr länger ausschließlich an einen einzigen Messenger-Dienst gebunden sind und über WhatsApp beispielsweise auch mit Signal- oder Telegram-Nutzern chatten können.

Noch sind die Drittanbieter zwar eher verhalten, wenn es um das Abschließen der dazu nötigen Verträge mit WhatsApp geht, mit Blick auf die Vorteile plattformübergreifender Kommunikation dürfte sich das aber sicherlich noch ändern.