Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil gefällt, das Google zur Zahlung einer Strafe in Höhe von saftigen 2,4 Milliarden Euro verpflichtet. Diese Entscheidung bestätigt eine frühere Sanktionierung durch die EU-Kommission aus dem Jahr 2017, nachdem der Vorwurf laut geworden war, dass der Internet-Gigant seine dominierende Marktposition missbraucht habe, indem er mit Google Shopping seinen eigenen Dienst in den Suchergebnissen bevorzugte.

Dies führte dazu, dass womöglich bessere Konkurrenzangebote weniger sichtbar waren, was den Wettbewerb und die Preisfindung für Verbraucher in ganz Europa beeinträchtigte. Albrecht von Sonntag, der Gründer von idealo, kommentierte gegenüber „Bild“:

„Heute ist ein historischer Tag für den Wettbewerb und die Verbraucher in Europa. Das EuGH-Urteil zeigt, dass unser hartnäckiger Einsatz für Gerechtigkeit und faire Marktbedingungen sich ausgezahlt hat.“ Laut von Sonntag zahlten die Verbraucher durchschnittlich über 10 Prozent mehr für Produkte, da sie durch Google bewusst zu teureren Angeboten geleitet wurden.

Auswirkungen und weitere rechtliche Schritte

Idealo hat das Verfahren über seine Tochtergesellschaft Ladenzeile seit über einem Jahrzehnt begleitet und sieht in dem nun gefällten Urteil nicht nur einen persönlichen Sieg, sondern einen Gewinn für alle Verbraucher.

Das Online-Preisvergleichsportal möchte nun noch eine Schadensersatzklage nachschieben, die auf mehrere Milliarden Euro lautet und sich auf vorsätzliche Schädigung durch Google stützt. „Das heutige Urteil hat rechtskräftig bestätigt, dass Google uns vorsätzlich geschädigt hat. Was für eine tolle Ausgangsbasis für einen Schadensersatzprozess“, erklärte von Sonntag.

Zunächst aber muss Google die aktuelle 2,4-Milliarden-Euro-Strafe zahlen. Das Geld wird in den Haushalt der EU fließen und somit den Bürgerinnen und Bürgern Europas zugutekommen.

Separates Urteil gegen Apple

Parallel zu Google stand auch Apple im rechtlichen Fokus des Europäischen Gerichtshofs. Das Gericht entschied gegen Apple, und bestätigte damit die Steuernachforderungen durch die EU-Kommission in Höhe von 13 Milliarden Euro.

Dieses Urteil hebt eine frühere Entscheidung auf, die Apple begünstigt hatte, und unterstützt die Ansicht der EU-Kommission, dass die von Irland gewährten Steuervergünstigungen an Apple wettbewerbsverzerrend waren. Das geforderte Geld, inklusive Zinsen, wurde bereits auf einem Treuhandkonto gesichert.