Autofahrer aufgemerkt: Einer neuen EU-Verordnung zufolge, die bereits seit dem 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen gilt, müssen alle neu zugelassenen Autos in der EU ab dem 7. Juli 2024 im Sinne der Verkehrssicherheit mit einer ganzen Reihe von fortschrittlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein.

Eine der zentralen Neuerungen ist dabei das intelligente Geschwindigkeitsassistenzsystem (ISA), welches die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen überwacht und den Fahrer durch akustische oder optische Signale auf eine etwaige Überschreitung des jeweils geltenden Tempolimits hinweist. Auch eine leichte Gaswegnahme durch ein nach oben gegen den Fuß drückendes oder vibrierendes Gaspedal ist möglich.

So sinnvoll das Konzept hinter ISA auch ist, sorgt das System doch auch für viel Kritik. Der Assistent wird nämlich nach jedem Neustart des Fahrzeugs automatisch reaktiviert, was bei fehlerhafter Erkennung von Geschwindigkeitsbegrenzungen durch falsche Kartendaten oder Kamerafehler zu Problemen führen kann.

Allerdings muss betont werden, dass ISA den Fahrer letztlich nur warnt und nicht aktiv die Geschwindigkeit kontrolliert. Verantwortlich bleibt auch weiterhin der Fahrer hinter dem Steuer.

Weitere Assistenzsysteme werden Pflicht

Neben dem ISA sind ab Juli 2024 noch einige weitere Assistenzsysteme in neuen Fahrzeugen verpflichtend. Dazu zählt etwa eine „Blackbox“, ähnlich denen, wie sie auch in Flugzeugen zum Einsatz kommen, mittels der wichtige Daten, wie Geschwindigkeit und Bremsvorgänge, gespeichert werden, um im Falle eines Crashs die Rekonstruktion des Unfallhergangs zu erleichtern. Mit Blick auf den Datenschutz heißt es, dass diese Daten nur wenige Sekunden vor und nach einem Unfall gesichert und anonym im Fahrzeug gespeichert werden.

Zusätzlich werden Fahrzeuge mit einem Notbremsassistenten ausgestattet, der in Gefahrensituationen automatisch eingreift. Ein automatisches Notbremslicht signalisiert zudem starkes Bremsen an nachfolgende Verkehrsteilnehmer. Auch ein Müdigkeitswarner, der durch akustische oder optische Signale zur Pause auffordert, ein Rückfahrassistent, der Personen oder Objekte hinter dem Fahrzeug erkennt, sowie ein Notfall-Spurhalteassistent, der aktiv die Spur hält, vom Fahrer im Zweifelsfall aber stets übersteuert werden kann, sind künftig vorgeschrieben.

Des Weiteren muss eine Vorbereitung für Alcolocks implementiert sein, um alkoholempfindliche Wegfahrsperren nachrüsten zu können – das Alcolock selbst ist jedoch nicht verpflichtend.