Die Einführung zusätzlicher Werbung bei Prime Video ist für Amazon vorerst gestoppt worden. Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Art der Ankündigung der Werbeeinblendungen rechtswidrig war. Damit gab das Gericht einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen statt.
Amazon hatte im Februar 2024 begonnen, Filme und Serien bei Prime Video mit Werbeunterbrechungen zu versehen. Wer weiterhin ohne Werbung streamen wollte, musste ein zusätzliches kostenpflichtiges Upgrade für 2,99 Euro pro Monat abschließen. Diese Änderung wurde den Kunden bereits im Januar per E-Mail angekündigt. Darin hieß es, für bestehende Abonnenten bestehe kein Handlungsbedarf, gleichzeitig wurde auf das neue Zusatzangebot für werbefreies Streaming hingewiesen.
Nach Auffassung des Gerichts war diese Kommunikation irreführend. Die Formulierung erweckte den Eindruck, Amazon könne die Vertragsbedingungen einseitig ändern. Eine solche Befugnis lasse sich jedoch weder aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch aus der geltenden Rechtslage ableiten. Stattdessen hätte Amazon die Nutzer ausdrücklich um ihre Zustimmung bitten müssen. Durch das Vorgehen liege unlauterer Wettbewerb vor.
In dem Verfahren argumentierte Amazon, vertraglich nicht zur Bereitstellung eines dauerhaft werbefreien Angebots verpflichtet zu sein. Prime Video sei als rundfunkähnliches Telemedium einzuordnen, bei dem Werbung grundsätzlich zulässig sei. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Entscheidend sei die Erwartungshaltung der Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Nach Ansicht des Landgerichts schlossen viele Nutzer ihr Abonnement in dem Bewusstsein ab, Inhalte ohne Unterbrechung zu sehen. Dass die Werbefreiheit nicht ausdrücklich beworben oder vertraglich festgeschrieben war, spiele dabei keine ausschlaggebende Rolle.
Mit dem Urteil ist Amazon verpflichtet, vergleichbare Maßnahmen künftig zu unterlassen und eine Richtigstellung an betroffene Nutzer zu versenden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Amazon hat angekündigt, die Urteilsbegründung zu prüfen und behält sich rechtliche Schritte vor.
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