Autofahrer sollten noch in diesem Jahr unbedingt die genaue Bezeichnung auf ihren Winterreifen checken, denn in Kürze steht diesbezüglich eine Neuregelung an. Konkret geht es dabei um Winter- oder Ganzjahresreifen, die auf der Seitenwand lediglich mit „M+S“ gekennzeichnet sind, was für „Mud + Snow“ steht und übersetzt „Schlamm und Schnee“ bedeutet.

Damit wiesen Hersteller früher aus, dass ihre Reifen auch für winterliche Witterungsverhältnisse geeignet sind, allerdings ist diese Bezeichnung rechtlich nicht geschützt und verliert in diesem Jahr von daher ihre gesetzliche Gültigkeit.

Künftig sind gemäß der EU-Richtlinie ECE R 117 für Pkw, Busse, Lkw und auch Wohnmobile im Betrieb bei Schnee und Eis demnach also nur noch Winter- bzw. Ganzjahresreifen zulässig, welche mit dem neuen Alpine-Symbol als gesetzliches Erkennungsmerkmal markiert sind – einem dreizackigen Berg mit einer Schneeflocke in der Mitte.

Reifen, die dieses Symbol nicht tragen und nur mit „M+S“ markiert sind, dürfen unter winterlichen Bedingungen nur noch bis Ende September 2024 gefahren werden. Da diese aber bloß bis zum 31. Dezember 2017 produziert wurden, handelt es sich dabei ohnehin um ein Auslaufmodell.

Das Alpine-Symbol wiederum ist auf neuen Reifen zwar schon seit Januar 2018 Pflicht, bislang galt jedoch eine Übergangsregelung, welche in diesem Jahr nun endgültig ausläuft.

Auf modernen Reifen findet sich direkt neben dem Alpine-Symbol auch noch eine Folge von verschiedenen Buchstaben und Zahlen, der unter anderem die maximal zugelassene Höchstgeschwindigkeit zu entnehmen ist. Vergleicht man die letzten Buchstaben nun mit einer sogenannten Speedindex-Tabelle, kann sich dabei durchaus zeigen, dass die reifenbedingt maximale Höchstgeschwindigkeit unter jener der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs rangiert.

Winterreifen sind in vielen europäischen Länder Pflicht, informiert euch vor einer Reise mit eurem Pkw aber unbedingt über die jeweils gültigen konkreten Gesetze.

In einigen Ländern ist der Zeitraum, in welchem ausschließlich mit Winterreifen gefahren werden darf, gesetzlich nämlich klar eingegrenzt, während die Regelung hierzulande situativ angelegt ist und Winterreifen lediglich bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte verpflichtend macht. Die gute alte Faustregel „Von Oktober bis Ostern“ gilt bloß als Erinnerungsstütze und hat rechtlich keine Relevanz.

Wird man unter den genannten Wetterbedingungen ohne entsprechend markierte Reifen erwischt, drohen in Deutschland ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Behindert man außerdem noch andere Verkehrsteilnehmer werden 80 Euro fällig, verursacht man einen Unfall sogar 120 Euro.

Die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe bei Winterreifen beträgt 1,6 Millimeter, laut dem ADAC sind aus Sicherheitsgründen aber mindestens 4 mm anzuraten. Zudem sollte man seine Winterreifen nach spätestens sechs Jahren austauschen, da sich die Gummierung im Laufe der Zeit verhärtet, und der Reifen bei tiefen Temperaturen damit an Grip einbüßt.