Grundsätzlich verhält es sich im Zuge der Kfz-Hauptuntersuchung so, dass nur derjenige vom TÜV, der Dekra und Co. eine Prüfplakette für die nächsten zwei Jahre erhält, dessen Wagen keine Mängel aufweist. Eigentlich ein ganz simples Prinzip, bei dem es jedoch ein kleines Schlupfloch gibt: die sogenannte Mängelschleife.

Werden bei einem Wagen kleinere Defizite erkannt, kann man dank dieser dennoch eine Plakette bekommen, wenn man diese Mängel schnellstmöglich, ggf. sogar noch vor Ort, behebt. Ein zweiter Termin ist dann nicht mehr nötig.

Als geringe Mängel gelten dabei etwa Schäden an den Spiegel, defekte Leuchte oder auch Reifen mit zu geringem Luftdruck. In der Fachsprache umfasst die Regel „StVZO-relevante Mängel, bei denen eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten ist“. Auch dabei ist natürlich eine Grenze des Umfangs an Schäden gesetzt – zu viele kleine Mängel ergeben irgendwann einen großen –, letztlich obliegt die Beurteilung der Sachlage aber dem jeweiligen Prüfer.

Bislang ermöglichte diese Sonderregelung von daher das eine oder andere zugedrückte Auge, gemäß eines Berichtes der „Auto Motor Sport“ könnte damit jedoch bald Schluss sein.

Wie es heißt, läge dem Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen nämlich ein Schreiben vor, in welchen ein Vorschlag skizziert wird, der den Wegfall der Mängelschleife vorsieht. Dieser werde aktuell angeblich von dem Bundesjustizministerium (BMJ) bezüglich seiner Rechtmäßigkeit geprüft.

Sollte aus dem Vorschlag Realität werden, müssten sich wohl vor allem Besitzer älterer Fahrzeuge auf deutliche Mehrkosten einstellen, wenn diese ohne einen umfänglichen Vorab-Check ihren Wagen den Prüfern vorführen.

Ohne die Mängelschleife wird dann selbst bei besagten kleineren Mängeln direkt eine sogenannte Nachprüfung fällig, die zusätzlich zu den rund 150 Euro für die Haupt- und Abgasuntersuchung noch einmal mit etwa 30 Euro zu Buche schlägt.

Und tatsächlich sind derartige geringe Mängel im Rahmen der Kfz-Hauptuntersuchung alles andere als selten. Entsprechenden Erhebungen des Kraftfahrt-Bundesamts ist zu entnehmen, dass allein im Jahr 2022 ganze 2,7 Millionen kleinere Defizite von den Prüfern dokumentiert wurden. Umgerechnet umfasst dies zwölf Prozent aller Prüftermine, aus den Unterlagen geht jedoch nicht hervor, wie oft in diesen Fällen die Mängelschleife zur Anwendung kam.