Gemäß der rechtlichen Bestimmungen war es Polizeibehörden bislang untersagt, auf die geografischen Daten von Notrufen zuzugreifen. Eine Änderung des Polizeigesetzes erlaubt den Regionalleitstellen in einigen Bundesländern nun jedoch, Anrufer der 110 automatisch zu orten, um die Einsatzorte schneller ermitteln zu können. Der Rest Deutschlands soll folgen.

Aus dem Innenministerium von Schleswig-Holstein heißt es dazu: „Die Lokalisierung der Anruferin oder des Anrufers und somit die Ermittlung des Einsatzortes wird erheblich vereinfacht.“ Dies soll insbesondere in Notfällen von großer Bedeutung sein, wenn die genaue Beschreibung des Einsatzortes eine Herausforderung darstellt.

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) betonte: „Wenn man sich als Bürgerin oder als Bürger am Einsatzort nicht gut auskennt, kann es schon mal schwierig werden, den Ort genau zu beschreiben. Insbesondere wenn man sich auch noch im Dunkeln irgendwo im ländlichen Raum befindet und keine Straßenschilder sieht.“

Und auch wenn sich der Anrufer in einer außergewöhnlichen physischen oder psychischen Situation befindet, was im Falle eines Notfalls eher die Regel als die Ausnahme darstellt, kann die Ortung eine wertvolle Hilfe darstellen. Zudem könnte die automatische Lokalisierung auch im Falle von Sprachbarrieren die Kommunikation zwischen Anrufer und Rettungskräften erheblich verbessern.

Ortung durch AML

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußerte sich entsprechend zuversichtlich und hob hervor, dass das neue System die Arbeit der Einsatzkräfte erleichtert. Torsten Jäger, der Landesvorsitzende der GdP, erklärte, dass die schnelle Nutzung des Advanced Mobile Location (AML)-Verfahrens es ermögliche, den Hilfesuchenden zügig die benötigte Unterstützung zukommen zu lassen.

Dabei handelt es sich um einen Systemdienst, der fest in die Betriebssysteme von Smartphones integriert ist und zur Nutzung nicht separat installiert werden muss. Er funktioniert sowohl auf Geräten mit iOS als auch mit Android. Gemäß dem Innenministerium werden die AML-Daten eines Notrufs an einen Datenendpunkt übertragen, wo sie für maximal 60 Minuten abrufbar sind, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Nun gibt es hierzulande genau einen Server dieser Art. Und dass dieser in Baden-Württemberg steht, war bislang ein Problem. Das in dem Bundesland geltende Polizeigesetz hatte die Weitergabe der Daten an andere Bundesländer zuvor nämlich untersagt.

Nun jedoch konnten unter anderem in Schleswig-Holstein nach einer kleinen Anfrage an die Landesregierung im März 2024 die rechtlichen Voraussetzungen für eine Lokalisierung geschaffen werden. Die Notruf-Ortung ist in dem Bundesland damit komplett, denn die Ortung von Anrufern der 112-Nummer ist dort bereits seit 2019 möglich. Gleiches gilt für das Bundesland Bayern. Künftig soll die AML-Ortung in ganz Deutschland möglich sein.

Quelle: ndr.de