Der Personalausweis ist wohl so ziemlich das wichtigste Dokument, welches ein deutscher Bürger besitzen kann und weckt von daher kriminelle Begehrlichkeiten. Kein Wunder also, dass der moderne Perso mit einer ganzen Reihe an Eigenschaften versehen wurde, die ihn fälschungssicher machen sollen. So finden sich darauf etwa holografische Portraits, Wasserzeichen sowie eine Reflexion des von zwölf Sternen umgebenen Bundesadlers. Auch kommen bei der Herstellung mehrfarbige Guillochen, also ein Schutzmuster aus feinen Linien, und eine Oberflächenprägung durch den Überzug mit einem Speziallaminat zum Einsatz.

Da das aber offenbar immer noch nicht auszureichen scheint, sollen ab dem 01. Mai 2025 neue Anforderungen an das biometrisch genormte Foto gelten, um damit einer neuen Betrugsmethode beizukommen, die sich „Morphing“ nennt.

Bei dieser speziellen Technik der Bildbearbeitung werden die Gesichter zweier Personen zu einem neuen Gesicht verschmolzen, wodurch sich Pässe und Ausweisdokumente derart manipulieren lassen, dass beispielsweise illegale Grenzübertritte oder auch andere Betrügereien möglich werden.

Um dieser Masche künftig also einen Riegel vorzuschieben, dürfen Lichtbilder ab dem 01. Mai 2025 nur noch auf digitalem Wege erstellt und über eine gesicherte Verbindung an das Bürgeramt oder an die Ausländerbehörde versendet werden, wobei auch gleichzeitig die biometrischen Anforderungen überprüft werden.

Gemäß der Technischen Richtlinie BSI TR-03146 soll dazu De-Mail zum Einsatz kommen – dieses System wird jedoch bereits zum 31. August 2024 in den deutschen Verwaltungen abgeschafft und stellt von daher noch nicht die finale Lösung dar. Denkbar wäre ein Ausweichen auf die Bund-ID.

Personalausweise, die noch mit „alten“ Fotos bestückt sind, müssen nicht ausgetauscht werden.

Wie es vonseiten eines Ministeriumssprechers heißt, wird die Regelung nur für neu beantragte Dokumente gelten, die ab dem 01. Mai 2025 ausgestellt werden. Ein neues Passbild wird von daher erst dann nötig, wenn der aktuelle Personalausweises seine Gültigkeit verliert. Wann genau das der Fall ist, ist auf dem Dokument vermerkt.

Da man dieses ab den Stichtag auch direkt bei den Ämtern an Fotoautomaten machen kann, die in Gegenwart eines Mitarbeiters bedient werden, bedarf es dazu auch nur eines Behördenganges. Denkbar seien sogar Kameras an den Arbeitsplätzen.

Allerdings wird für das Erstellen des Fotos eine Aufwandsentschädigung fällig, die voraussichtlich mit bis zu sechs Euro zu Buche schlägt.