Eine aktuelle Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) widmete sich der Frage, wie viel Vermögen man anhäufen muss, um in Deutschland als reich zu gelten. Als Grundlage der Analyse dienten Daten der Deutschen Bundesbank.

Aus der Analyse geht hervor, dass man ab einem Nettovermögen von über 777.200 Euro hierzulande dem Kreis der reichsten zehn Prozent aller Haushalte angehört. Allerdings handelt es sich dabei um einen Durchschnittswert, der je nach Altersgruppe deutlich schwankt.

So zählen Unter-35-Jährige ab einem Vermögen von 200.400 Euro in ihrer Alterskohorte zur vermögendsten Dekade. Haushalte mit Personen im Alter zwischen 54 und 64 Jahren müssen es hingegen schon auf mehr als 1.061.200 Euro bringen. In der Altersgruppe der 65- bis 74-Jährigen liegt die Schwelle mit 1.019.800 Euro wieder etwas niedriger, bis sie bei den über 75-Jährigen auf 767.700 Euro sinkt.

Gegenstand der Untersuchung war auch die generelle Vermögensverteilung. Demnach besitzen 50 Prozent der deutschen Haushalte mehr als 100.000 Euro, der Medianwert liegt bei 103.100 Euro. Einen maßgeblichen Beitrag zur Vermögensbildung leistet dabei das Eigenheim: In der Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen zählen über 50 Prozent zu den Besitzern eines Eigenheims.

IW-Verteilungsexperte Maximilian Stockhausen hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung politischer Anreize hervor. „Wenn Arbeitnehmer mehr Netto vom Brutto behalten, eröffnet ihnen das zusätzliche Spielräume für die Vermögensbildung“, so Stockhausen. Gerade für Personen ohne Wohneigentum sei eine steuerliche Entlastung von zentraler Bedeutung, um Rücklagen aufzubauen.

Reichtum und Einkommensgrenzen in Deutschland

Die Studie greift auch gängige Einstufungen von Vermögensklassen auf, wie sie im Finanzsektor Anwendung finden. So gelten Personen mit einem liquiden Nettovermögen ab 100.000 Euro als wohlhabend. Ab einem Vermögen von einer Million Euro wird der Status „reich“ vergeben. Wer über 30 Millionen Euro verfügt, wird als superreich eingeordnet.

Unterschiedliche Maßstäbe gelten beim Einkommen: Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 66.760 Euro greift in Deutschland der Spitzensteuersatz für „Reiche“ von 42 Prozent. Dieses Einkommen entspricht einem Bruttojahreseinkommen von rund 82.000 Euro, da Freibeträge und abzugsfähige Kosten berücksichtigt werden müssen.

Ein monatlicher Nettoverdienst von etwa 4.000 Euro bringt alleinlebende Personen laut IW Köln unter die obersten elf Prozent dieser Gruppe. Haushalte mit diesem Einkommen zählen zu den einkommensstärksten 16 Prozent bundesweit. Bildungsgrad und geografische Lage – insbesondere eine Ansiedlung in Westdeutschland – erhöhen die Wahrscheinlichkeit, diesen Verdienst zu erzielen.

Zu den Berufsgruppen mit Einkommen oberhalb dieser Schwelle gehören unter anderem Vorstandsmitglieder in sogenannten C-Level-Positionen, Chefärzte und Rechtsanwälte. So bewegen sich die Medianverdienste in C-Level-Funktionen zwischen 132.000 und 166.000 Euro jährlich. Chefärzte erzielen zum Teil bis zu 197.500 Euro, während Inhouse-Juristen bis zu 190.000 Euro jährlich verdienen können.

Quelle: focus.de