Als Lieferdienst erfreut sich Lieferando hierzulande zunehmender Beliebtheit. Kein Wunder, bietet man dort doch einen breit aufgestellten und vor allen bequemen Service, um sich jederzeit das Essen seiner Wahl nach Hause bringen zu lassen.

Dass dabei mitunter Liefergebühren anfallen, ist verständlich. Seit einiger Zeit müssen Kunden, die ihre Bestellungen über Zahlungsdienstleister wie PayPal, Apple Pay, Google Pay und Klarna abwickeln, jedoch eine zusätzliche Gebühr von 0,29 Euro pro Transaktion entrichten. Nutzereinträgen auf „Reddit“ oder „LinkedIn“ zufolge scheinen sogar Sofortüberweisungen betroffen zu sein, während Kreditkartenzahler wiederum verschont bleiben.

Auf Anfrage von „Techbook“ sagt Lieferando zu den neuen Transaktionskosten folgendes:

„Kunden können zwischen Barzahlung und einer Vielzahl von Zahlungsmethoden wählen. Lieferando erhebt ein Zahlungsentgelt, wenn die Zahlung nicht direkt von einem Zahlungsmittel wie z.B. Kreditkarte erfolgt, sondern per Zahlungsdienstleister als Mittler zwischen dem Zahlungsmittel des Kunden und Lieferando.“

Kunde zahlt Gebührengebühr

Viel anfangen lässt sich mit dieser Aussage freilich nicht, vermutlich möchte der Lieferdienst mit der Extragebühr aber die eigenen Kosten decken, die durch die Nutzung von den genannten Zahlungsdienstleistern entstehen. Diese verlangen von Unternehmen nämlich ebenfalls Gebühren. Beispielsweise erhebt PayPal in der EU 1,9 Prozent des Umsatzes plus eine Pauschale von 0,35 Euro pro Transaktion.

Die Erhebung der Zusatzkosten seitens Lieferando wirft jedoch rechtliche Fragen auf. Zwar besagt ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2021, dass aus zusätzlichen Dienstleistungen resultierende Gebühren grundsätzlich erlaubt sind, jedoch verbieten es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal ausdrücklich, für die Nutzung seiner Dienste Aufschläge zu berechnen.

Konkret heißt es dort:

„Als Händler dürfen Sie Ihren Kunden für die Nutzung der PayPal-Dienste keine Aufschläge oder ‚Servicegebühren‘, höhere Versandkosten im Vergleich zu anderen Zahlungsmethoden oder sonstige Gebühren berechnen. Die Berechnung von Aufschlägen ist eine verbotene Aktivität.“

Inwieweit der Zahlungsdienstleister seine Regeln gegenüber Lieferando durchzusetzen gedenkt, bleibt fraglich. Wie „Finance Forward“ berichtet, sollen sich die beiden Unternehmen diesbezüglich aber bereits im gegenseitigen Austausch befinden.

Das sagt ein Rechtsexperte

Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt gegenüber „Techbook“, dass Lieferando durch die Umlegung dieser Kosten auf die Kunden zwar klar gegen die AGB von PayPal verstößt, dies jedoch nur vertragsrechtliche und keine gesetzlichen Konsequenzen nach sich ziehen dürfte. Solmecke hält in diesem Fall eine außergerichtliche Einigung für wahrscheinlich, da beide Parteien wirtschaftlich von einer Lösung profitieren, die eine weitere Zusammenarbeit ermöglicht.

„Es könnte z.B. sein, dass PayPal eine Ausnahme macht und Lieferando weiterhin Gebühren erheben lässt – oder z.B. seine eigenen Gebühren gegenüber Lieferando senkt, sodass diese das Geld nicht mehr auf die Kunden umlegen“, zitiert „Techbook“ den Anwalt.

Wer die zusätzlichen Kosten vermeiden möchten, wird bei Lieferando vorerst aber wohl mit Kreditkarte oder bar bei Lieferung bezahlen müssen. Diese Methoden fallen nämlich nicht unter die neuen Gebührenregelungen, da das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Paragraf 270a explizit Zusatzgebühren für bestimmte Zahlungsmethoden wie SEPA-Lastschriften und Überweisungen untersagt.

Quelle: techbook.de