Für viele Mieter dient der Keller als zusätzlicher Lagerplatz für allerlei Gerümpel, welches in der Wohnung keinen Platz findet. Was viele dabei jedoch nicht im Blick haben, ist, dass es vor allem auch mit Blick auf den Brandschutz strikte Vorschriften gibt, die bei der dauerhaften Lagerung von Gegenständen beachtet werden müssen.
Bestimmte Materialien und Dinge dürfen zum Beispiel auf keinen Fall im Keller abgestellt werden. Brennbare Flüssigkeiten wie Benzin, Lacke, Farben mit Lösungsmitteln, Desinfektionsmittel und Öle wie Motoröl stellen ein erhebliches Brandrisiko dar, weshalb deren Lagerung oftmals bereits über die Hausordnung untersagt wird. Das kann sogar die Lagerung von Brennholz umfassen.
Des Weiteren können im Ernstfall auch leicht entzündliche Materialien wie alte Zeitungen, Papier, Kleidung und Matratzen oder auch Autoreifen als Brandbeschleuniger wirken und sollten von daher nur nach Absprache mit dem Vermieter dort untergebracht werden.
Grundsätzlich untersagt ist die Lagerung von explosionsgefährdeten Druckluftbehältern und Gasflaschen. Für brennbare Flüssigkeiten gilt zudem eine maximale Lagermenge von 20 Litern. Hortet man in seinem Keller Lebensmittel, wie zum Beispiel Kartoffeln und eingelegtes Essen, ist es außerdem wichtig, alles gut zu verschließen, um kein Ungeziefer und Ratten anzulocken.
In Wohnanlagen mit Gemeinschaftskellern, die oft von den Mietparteien gemeinsam für das Waschen oder Trocknen von Wäsche genutzt werden, ist das dauerhafte Lagern von sperrigen Gegenständen, Kartons oder unbenutzten Fahrrädern zudem nur mit ausdrücklicher Erlaubnis gestattet. So soll verhindert werden, dass der gemeinschaftliche Keller zu voll wird und bei einem Auszug nicht mehr klar ist, welche Gegenstände welchem Mieter zuzuordnen sind.
Doch nicht nur hinsichtlich der Lagerung gibt es Vorschriften, auch die aktive Nutzung von Kellerräumen unterliegt gewissen Beschränkungen. So dürfen diese nicht einfach als zusätzlicher Wohnraum oder Werkstatt umfunktioniert werden, um Konflikte mit Nachbarn oder rechtliche Probleme zu vermeiden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kellerraum über einen gemeinschaftlichen Stromzähler läuft.
Ebenso ist die Nutzung des Kellers als Verkaufslager im größeren Stil problematisch, da ab 15 Verkäufen pro Monat von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden kann.
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