Vor noch gar nicht allzu langer Zeit war der Anblick von vornehmlich am Wochenende eingeseiften Autos in Einfahrten noch vollkommen normal. Diese Kultur ist aber nicht ohne Grund vom Aussterben bedroht, sieht der Gesetzgeber unter bestimmten Umständen doch Strafen von bis zu 100.000 Euro vor, wenn man sein verschmutztes Auto selbst wäscht.

Gemäß eines Berichtes des Deutschen Automobil Treuhands aus dem Jahr 2019 waschen rund 40 Prozent der Deutschen ihr Auto einmal im Monat. Von diesen 40 Prozent wiederum, fahren knapp Dreiviertel dazu in die Waschanlage, was im Schnitt mit 11 Euro zu Buche schlägt – es ergeben sich also Jahreskosten in Höhe von 132 Euro.

In Zeiten, in denen die Menschen zu sparen versuchen, wo sie nur können, erscheint es von daher als die kostengünstigere Option, seinen Wagen einfach selbst zu waschen, doch das kann fatal nach hinten losgehen, wenn man sich dabei ein Bußgeld einhandelt.

Denn: Die heimische Autowäsche kann unter Umständen verboten sein und zieht je nach Bundesland Strafen nach sich, die in den sechsstelligen Bereich gehen können. Dies ist dem sogenannten Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geschuldet, welches es nach Paragraph 48 untersagt, giftige oder wassergefährdende Stoffe in das Grundwasser einzuführen.

Der Gesetzestext besagt unter anderem: „Eine Erlaubnis für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist.“

Soll heißen: Wer auf seinem Privatgrundstück sein Auto waschen will, muss dafür Sorge tragen, dass das dabei entstehende Schmutzwasser nicht in den Boden sickert. Da jenes auf einem Gartenboden üblicherweise nicht ablaufen kann, ist die Reinigung von Pkws mit chemischen Reinigungsmitteln von daher meist untersagt.

Eine bundesweit geltende Regel gibt es hier jedoch nicht, weshalb es den Gemeinden überlassen ist, wie dort die Vorgaben des WHG individuell gehandhabt werden. So kann es zum Beispiel sein, dass die eine Gemeinde das Waschen eines Fahrzeuges mit reinem Wasser erlaubt, während eine andere dies aus Sorge vor einer Wasserverschmutzung mit Ölrückständen untersagt.

Auch die Höhe der Bußgelder fällt bei einem Verstoß gegen das Wasserhaushaltsgesetz je nach Bundesland unterschiedlich aus. So kommt einem eine Grundwasserverschmutzung durch große Mengen wassergefährdender Flüssigkeiten in Sachsen etwa stattliche 100.000 Euro zu stehen.

Es ist von daher sinnvoll, sich vor einer privaten Autowäsche erst einmal beim örtlichen Ordnungsamt darüber zu informieren, welche Regeln in der eigenen Gemeinde diesbezüglich gelten. Alternativ fährt man einfach direkt in die Waschanlage mit dem ruhigen Gewissen, der Umwelt dabei nicht zu schaden und am Ende immer noch weit weniger Geld zu zahlen, als im Falle eines Bußgeldes.