Die EU-Kommission arbeitet an einer umfassenden Neufassung der Altfahrzeugverordnung, die ab dem Jahr 2026 in Kraft treten soll. Ziel des Regelwerks ist es, den Automobilsektor stärker in eine Kreislaufwirtschaft einzubinden und die Wiederverwertung von Fahrzeugen systematisch zu steuern.

Klingt sinnvoll, da in diesem Zuge aber auch der private Verkauf von Gebrauchtwagen stärker reguliert wird, müssen Käufer und Verkäufer sich künftig auf einen deutlich erhöhten bürokratischen Aufwand einstellen.

Nachweispflicht für Zustand von Gebrauchtfahrzeugen

Ein zentrales Element der geplanten Reform ist der sogenannte digitale Fahrzeug-Kreislaufpass. Er soll die gesamte Lebensdauer eines Fahrzeugs dokumentieren und eine lückenlose Nachverfolgbarkeit ermöglichen.

Wer ein Fahrzeug als Gebrauchtwagen verkaufen möchte, muss zudem den technischen Zustand des Wagens umfassend belegen – etwa durch TÜV-Gutachten, Videoaufnahmen oder vergleichbare Dokumente.

Beim Verkauf nicht fahrbereiter Fahrzeuge ist darüber hinaus der Nachweis zu erbringen, dass diese wirtschaftlich reparierbar sind und kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Die Nachweispflicht soll dabei sowohl für den Inlandsverkauf als auch für den Export gelten.

Bürokratie und Zusatzkosten

Die EU verspricht sich von der Reform neben Umwelteffekten auch wirtschaftliche Impulse. Laut der zuständigen Kommission könnten durch das neue System rund 22.000 neue Arbeitsplätze entstehen, vor allem im Bereich Recycling. Unklar bleibt allerdings, wie der mit den geplanten Maßnahmen gestiegene bürokratische Aufwand vonseiten der Käufer und Verkäufer gestemmt werden soll.

Kritiker bemängeln neben dem steigenden Verwaltungsaufwand auch die dabei entstehenden zusätzlichen Kosten, insbesondere für Privatpersonen. Dem bayerische Verkehrsminister Christian Bernreiter zufolge bedeute eine Nachweispflicht etwa „neue Kosten für die Bürger und mehr Aufwand für die Behörden, aber keinerlei Mehrwert“. Er forderte die EU auf, „beim Abbau von Bürokratie Vollgas zu geben und bei Eingriffen in die Eigentumsrechte schleunigst auf die Bremse zu treten“.

Bedenken äußerte Bernreiter auch hinsichtlich möglicher Konsequenzen bei der Abmeldung und Wiederzulassung von Fahrzeugen. So sei denkbar, dass künftig kostspielige Gutachten erforderlich werden, um nachzuweisen, dass ein Fahrzeug nicht als Altfahrzeug – also als Schrott – zu klassifizieren ist. Sollte der aktuelle Entwurf der Kommission umgesetzt werden, könnte im Extremfall jeder Fahrzeugverkauf eine aufwendige Beweisführung nach sich ziehen.

Quelle: focus.de