Stell dir vor, es ist EM und keiner dekoriert sein Auto. Undenkbar – doch bei aller Fußballeuphorie gilt es, einige Regeln zu beachten, wenn man keine Bußgelder riskieren möchte.

Spiegelsocken, Fahnen und Aufkleber – alles unverzichtbare Accessoires wenn man seinen Wagen der festlichen Atmosphäre anlässlich der Fußball-Europameisterschaft im eigenen Land entsprechend schmücken möchte. Aber ist das alles mit Blick auf die Straßenverkehrsordnung in Deutschland eigentlich rechtens?

Tatsächlich gibt es keine speziellen Regelungen, die ausschließlich auf EM-Autodekorationen zugeschnitten sind. Die StVO stellt aber klar, dass alle Dekorationen so anzubringen sind, dass sie die Verkehrssicherheit nicht gefährden.

Wichtig ist dabei, dass sie die Sicht des Fahrers nicht einschränken, außerdem müssen Kennzeichen, Scheinwerfer und Blinker jederzeit vollständig sichtbar sein. Natürlich ist darüber hinaus darauf zu achten, dass die Dekorationen sicher befestigt sind, um ein Ablösen während der Fahrt zu verhindern.

Mit wehenden Fahnen

Im Falle von aus dem Fenster geschwenkten Fahnen sollte man wissen, dass das Auto dabei nicht die maximal erlaubte Breite von 2,80 Meter überschreiten darf. Klemmflaggen für die Seitenscheiben sollten sich überdies auf den Stadtverkehr beschränken, da sie sich bei den hohen Geschwindigkeiten auf Auto- oder Bundesbahnen lösen könnten. Aber auch für fest angebrachte Flaggen wird empfohlen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h einzuhalten, um das Risiko des Wegfliegens zu minimieren.

Die als Spiegelsocken bekannten Überzieher für die Außenspiegel sind grundsätzlich erlaubt, solange sie die Sicht nicht blockieren – für Fahrzeuge, bei denen der Blinker in den Außenspiegel integriert ist, gilt jedoch aus nachvollziehbaren Gründen ein Verbot. Was den Innenraum betrifft, gibt es in Sachen Deko hingegen keine Einschränkungen, zumindest solange die Rundumsicht nicht behindert wird.

So teuer kann es werden

Viele Regeln sind es also nicht, sollte man die Vorschriften aber dennoch nicht beachten, ist mit Bußgeldern zu rechnen. Hierbei variiert die Höhe der Strafen je nach Art des Verstoßes. Zum Beispiel wird das Fahren trotz eingeschränkter Sicht mit 5 Euro geahndet, während das Verdecken des Kennzeichens mit 65 Euro zu Buche schlägt.

Kommt es infolge einer nicht vorschriftsmäßigen Autodekoration zu einem Unfall, kann dies sogar ein Bußgeld von 120 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg nach sich ziehen.