Wusstet ihr, dass der Begriff Karneval auf das italienische Wort „Carnevale“ zurückzuführen ist, welches in etwa so viel bedeutet wie „Fleisch, lebe wohl“ und damit auf die bevorstehende Fastenzeit einstimmt, die man während der fünften Jahreszeit mit ausgelassen Feiern einläutet?

Die ursprüngliche Idee hinter dieser Narretei ist, sich noch einmal richtig auszutoben, bevor die Zeit der Entbehrungen beginnt. Nicht nur, indem man genussvoll isst und trinkt, sondern auch in die Rolle einer anderen Person schlüpfen kann, unerkannt im Schutz einer Maske auch mal der „Mächtige“ oder der „Böse“ sein darf.

Freilich darf dies nur im Rahmen dessen passieren, was sowohl das Gesetz als auch die Moral gebietet, weshalb es auch einige Kostüme gibt, die zu tragen eine Strafe nach sich zieht.

Bedenkt also bei der Wahl eurer Karnevalsverkleidung Folgendes:

Waffen-Attrappen, wie sie etwa das Kostüm eines Cowboys komplettieren, sind dann verboten, wenn sie einer echten Waffe zu sehr ähneln. Dann gelten sie im Auge des Gesetzgebers nämlich als sogenannte „Anscheinswaffen“, die im schlimmsten Fall eine Panik auslösen könnten. Wer eine solche Anscheinswaffe mit sich führt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Wer sich als Polizist oder anderweitig Uniformierter verkleiden möchte, darf dies tun, solange die Verkleidung – ähnlich wie bei den Waffen – eindeutig als nicht echt erkennbar ist.

Ist dies nicht der Fall, macht man sich der „verbotenen Verkleidung“ schuldig.

Klare Regeln gibt es auch in Hinsicht auf rechtsextremistische Verkleidungen, die als volksverhetzend und verfassungswidrig gelten und von daher strengstens untersagt sind. Nicht anders sieht es in Sachen verbotener Symbolik aus, wie etwa im Falle eines Hakenkreuzes.

Wer dagegen verstößt, muss nicht nur mit einem Bußgeld, sondern auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

Mit nackter Haut ist das so eine Sache – natürlich ist ein gewisses Maß an Freizügigkeit dem Anlass entsprechend stets mit an Bord, wird es aber zu knapp, kann man sich exhibitionistischer Handlungen sowie Erregung öffentlichen Ärgernisses schuldig machen.

Mit Blick auf das Vermummungsverbot gilt es außerdem zu beachten, dass Masken im Straßenverkehr verboten sind.

Es ist kein Problem, sich eine Squid Game- oder Guy Fawkes-Maske aufzusetzen, solange man feiert, aber auf dem Weg dorthin sollte man seine Kopf- und Gesichtskostümierung besser ablegen.