Ab dem 19. Juni 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft, die alle Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen betrifft: Flüssiggasanlagen müssen künftig alle zwei Jahre überprüft werden.

Diese neue Regelung ist im §60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt und dient dem Zweck, das Risiko von Gasunfällen zu minimieren. Martin Zöllner, seines Zeichens Camping-Experte beim ADAC, begrüßt die neue Regelung und betont in diesem Zusammenhang:

„Es ist gut, dass der neue Paragraf nun eine eindeutige Rechtsgrundlage für Campingfahrzeuge schafft. Am meisten gewinnen aber die Camper selbst – die regelmäßige Prüfung der Gasanlage sorgt für Sicherheit und ist eine wichtige Voraussetzung für unbeschwerten Urlaub.“

Prüfintervalle und mögliche Strafen

Die Prüfung der Flüssiggasanlagen muss unabhängig von der Hauptuntersuchung erfolgen und wird von anerkannten Sachkundigen durchgeführt, darunter die gängigen Prüfanstalten und Automobilclubs. Die Sachverständigen dieser Organisationen sind vom Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) zertifiziert. Die Kosten für eine Überprüfung liegen zwischen 40 und 80 Euro, der ganze Vorgang nimmt etwa 20 bis 45 Minuten in Anspruch.

Wichtig ist dabei, dass Prüfungen vor der Inbetriebnahme, nach einer Wiederinbetriebnahme und nach Änderungen an der Anlage durchgeführt werden müssen. Besitzer, die bislang keine Gasprüfung an ihrem Fahrzeug haben durchführen lassen, müssen diese bis zum 19. Juni 2025 nachholen.

Bei Missachtung der Prüfpflicht drohen Bußgelder, die je nach Fristüberschreitung zwischen 15 und 60 Euro liegen. Der ADAC rät dazu, die Fristen einzuhalten und die Gasanlage fachgerecht prüfen zu lassen, um sowohl Bußgelder als auch Sicherheitsrisiken zu vermeiden.

In den letzten Jahren hatte große Verwirrung darüber geherrscht, wie Flüssiggasanlagen überhaupt zu prüfen seien. 2020 wurde die Prüfung für Anlagen in Wohnmobilen im Rahmen der Hauptuntersuchung kurzerhand ausgesetzt, zwei Jahre später dann gänzlich aus den HU-Richtlinien gestrichen. Mit der neuen Regelung herrscht diesbezüglich aber endlich Klarheit.