Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil die Rechte von Anwohnern gestärkt, die sich durch auf Gehwegen abgestellte Fahrzeuge in ihrer Mobilität eingeschränkt sehen. Das Gericht legte dabei fest, dass Anwohner unter bestimmten Bedingungen das Recht haben, von den Straßenverkehrsbehörden ein Einschreiten gegen unrechtmäßig parkende Autos auf den Gehwegen zu verlangen. Voraussetzung für diese Forderung ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzung des Gehwegs vor der eigenen Haustür.

Vorausgegangen war dieser Entscheidung ein jahrelanger Rechtsstreit in Bremen, im Zuge dessen fünf Eigentümer gegen die Stadt geklagt hatten. Sie beanstandeten das sogenannte aufgesetzte Parken, bei dem Fahrzeuge mit zwei Rädern auf dem Gehweg stehen, eine Praxis, die trotz Verbots in vielen deutschen Städten geduldet wird.

Das Bremer Verwaltungsgericht hatte bereits 2021 entschieden, dass die Kläger ein Einschreiten der Behörde verlangen können. Diese Entscheidung wurde vom Bremer Oberverwaltungsgericht später bestätigt, welches im Gegensatz zur Vorinstanz jedoch klarstellte, dass die Behörden nicht gänzlich untätig bleiben dürfen.

Sei das regelwidrige Parken schon lange geduldet, müsse allerdings nicht direkt abgeschleppt werden. Das Erstellen eines Konzeptes vonseiten der zuständigen Behörde, in welchem den Interessen der Anwohner besser Rechnung getragen werde, reiche zunächst aus.

Reaktionen auf das Urteil

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts äußerte sich Kläger Wolfgang Köhler-Naumann erleichtert über die Entscheidung und betonte: „Es ist ein Novum in der deutschen Rechtsprechung, dass man bei Behinderung durch illegales Gehwegparken das Recht hat, zu fordern, dass die Kommune einschreiten muss.“

Der Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßte das Urteil und die damit einhergehende Rechtssicherheit für die betroffenen Behörden und die öffentliche Ordnung. In einer Stellungnahme heißt es: „Natürlich müssen Parkplätze für jene vorhanden sein, die auf ihr Auto angewiesen sind.“ Daneben müssten aber auch Alternativen zum Auto gestärkt werden – also Radfahrer, Fußgänger und der öffentliche Personennahverkehr. „Die dringend notwendige Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes würde den Kommunen mehr Handlungsspielraum geben“, so der DStGB weiter.

Der ökologische Verkehrsclub VCD forderte indes alle deutschen Städte auf, ihre bisherige Praxis zu überdenken und die Straßenverkehrsordnung konsequenter durchzusetzen. Die Deutsche Umwelthilfe appellierte zudem an die Städte, Ordnungsgelder zu verhängen oder Fahrzeuge abschleppen zu lassen, um die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten.