Nach der am 1. April 2024 erfolgten Legalisierung von Besitz und Anbau begrenzter Mengen Cannabis in Deutschland, blieben zunächst noch einige Fragen offen. Die wohl drängendste war jene nach entsprechenden Grenzwerten im Straßenverkehr, nun herrscht diesbezüglich aber endlich Klarheit.

In der Nacht auf Freitag segnete der Bundestag den von Gesundheitsminister Karl Lauterbach und der Ampel-Regierung vorgelegten Gesetzesentwurf ab. Dieser sieht vor, dass Autofahrer künftig nicht mehr als 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut haben dürfen.

Wie es heißt, sei dieser Wert vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol im Blut und läge noch weit unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab welcher eine Risikoerhöhung beginnt. Zudem sei ein Zuschlag für Messfehler miteinberechnet.

Wird der festgesetzte Grenzwert überschritten, droht neben einem Bußgeld von 500 Euro ein einmonatiges Fahrverbot.

Zur besseren Einordnung: Laut Stefanie Iwersen-Bergman, ihres Zeichens Leiterin der Toxikologie im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und Mitglied der Expertengruppe, ließen sich direkt nach dem Konsum eines Joints im Blutserum zwischen zehn bis 150 Nanogramm THC pro Milliliter nachweisen.

„Studien zeigen, dass der THC-Wert bei Gelegenheitskonsumenten innerhalb von etwa acht Stunden auf unter ein Nanogramm pro Milliliter Serum abfällt.“ Kifft man hingegen regelmäßig und oft, könnte man aber auch über einen längeren Zeitraum hinweg noch eine erhöhte THC-Konzentration im Blut haben.

Don’t Drink and Smoke and Drive

Künftig gilt für Cannabis-Konsumenten im Straßenverkehr zudem ein komplettes Alkoholverbot. Verstöße werden in diesem Falle sogar mit einer Strafzahlung von 1.000 Euro geahndet. Für Fahranfänger gilt ferner ein grundsätzliches Cannabis-Verbot für unter 21-Jährige sowie während der zweijährigen Führerschein-Probezeit.

Die neuen Regelungen sorgten in den Lagern der deutschen Politik für gemischte Reaktionen. So spricht der CDU-Verkehrsexperte Florian Müller etwa von einem „schwarzen Tag für die Verkehrssicherheit“. Müller weiter: „Der neue Grenzwert der Ampel setzt ein fatales Signal. Besonders der Vergleich zu Alkohol ist gefährlich, weil die Wirkung und der Abbau im Körper völlig unterschiedlich ist.“

Swantje Michaelsen von den Grünen argumentierte hingegen: „Auch in Zukunft darf niemand im Rausch Auto fahren.“ Der TÜV-Verband ließ indes verlautbaren, dass die Gesetzesänderung mit Blick auf die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu früh käme.