Vor einiger Zeit erlangte der 18-jährige Niclas M. in den Medien eine beachtliche Berühmtheit. Dieser hat nämlich das ungewöhnliche Hobby, in privater Eigenregie Falschparker und sonstige Verkehrssünder zu erfassen und zu melden – er selbst nennt sich dabei „Anzeigenhauptmeister“.

Mit Fahrrad, signalfarbener Arbeiterkleidung und Smartphone bewaffnet macht Niclas M. am Wochenende deutsche Gemeinden (un)sicher und wurde dabei von einem Kamerateam im Rahmen einer „Spiegel“-Reportage gefilmt. In der Folge erfuhren der Beitrag und damit auch M. Ende Februar 2024 einen regelrechten Hype.

Der Anzeigenhauptmeister war als Kuriosität des deutschen Kleinbürgertums plötzlich Thema Nummer eins in den sozialen Medien, was dazu führt, dass M. sogar als Werbefigur für einen bekannten Autovermieter und eine für ein Modehaus in Tübingen interessant wurde.

Ein Hobby, das polarisiert

Auf der anderen Seite schlägt M. aber auch viel Wut und sogar Hass entgegen, halten ihn viele doch schlicht für einen Denunzianten. Und so wird der Anzeigenhauptmeister nicht nur immer wieder wüst beschimpft, er erhält auch Morddrohungen und musste vor einiger Zeit nach einer Prügelattacke auf einem Parkplatz sogar ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Und nun ist der Anzeigenhauptmeister, der nach eigenen Angaben dem Land etwas Gutes tut, indem er Bußgelder in die Staatskasse spült, plötzlich auch noch selbst verurteilt worden.

Laut einem Artikel der „Bild“ ist der junge Mann aus dem wittenbergischen Gräfenhainichen von einem Gericht für schuldig befunden worden, nachdem ihn die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau wegen des Tatbestandes der Volksverhetzung angeklagt hatte.

Hetze im Chat

Wie es heißt, soll der Anzeigenhauptmeister während seiner Schulzeit in einem Klassenchat verbotene Inhalte verbreitet und außerdem den Tod von Menschen gefordert haben, die im Zuge der Corona-Pandemie eine Impfung verweigerten.

Niclas M. weist die Vorwürfe von sich, konnte den Jugendrichter letztlich aber nicht von seiner Unschuld überzeugen. Da der Angeklagte zur Tatzeit noch minderjährig war, fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

t-online“ zufolge wurde M. vom Amtsgericht schließlich zu 100 Arbeitsstunden und einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Allerdings sei das Urteil noch nicht rechtskräftig, Niclas M. plane, in Berufung zu gehen. Er selbst sei davon überzeugt, dass es dabei zu einem Freispruch kommen werde.