Man vergisst es gerne mal, aber der Personalausweis ist nicht ewig gültig. Ist das Ablaufdatum erreicht – oder idealerweise auch vorher – muss man einen neuen beantragen. Das geht natürlich mit Kosten einher und zum Amt latschen muss man auch noch, um das Dokument dann abzuholen. Dieser Gang soll künftig obsolet werden, für diesen Luxus langt das Bundesinnenministerium allerding auch ordentlich zu.

Laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ hat Innenministerin Nancy Faeser (SPD) Pläne vorgelegt, nach denen man sich seinen neuen Personalausweis ab November bequem nach Hause schicken lassen kann. Dieser Service der Direktzustellung macht das Beantragen des Dokumentes jedoch auch deutlich teurer.

Laut den neuen Regelungen steigen die Gebühren für Antragsteller ab 24 Jahren dann von bisher 37 Euro auf 52 Euro – für den Versand werden also stolze 15 Euro fällig. Für jüngere Antragsteller erhöht sich der Preis von 22,80 Euro entsprechend auf 37,80 Euro.

Kritik von den Ländern

Die Länder hatten bereits im letzten Jahr den geplanten Direktversand für Dokumente der Bundesdruckerei GmbH begrüßt, sei dieser doch effizient und werde „Bearbeitungszeiten für andere Anliegen verkürzen und die allgemeine Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger“ erhöhen.

Allerdings wurde auch Einspruch gegen die Gebührenerhöhung erhoben und gefordert, dass der Bund die zusätzlichen Kosten übernehmen sollte, um einen kostenlosen oder zumindest kostengünstigeren Direktversand zu ermöglichen. Der Bundesrat argumentiert, dass die zusätzlichen 15 Euro pro Antrag eine zu große Belastung für die Bürger darstellen, immerhin werde „die Gebühr für den Personalausweis um fast 50 Prozent angehoben“.

In einer der „Rheinische Post“ vorliegenden Stellungnahme wird vonseiten des Bundesinnenministeriums argumentiert, dass die erhöhten Gebühren notwendig seien, um die Kosten für den Einsatz spezialisierter Zustelldienste zu decken, die bestimmte Anforderungen bei der Übergabe erfüllen müssen.

Kostenübernahme nicht möglich

„Nach eingehender Prüfung“, heißt es in der Stellungnahme weiter, sei eine anteilige wie auch eine vollständige Übernahme aus Bundesmitteln „nicht möglich“, da die mit der Leistung verbundenen Ausgaben gedeckt werden müssen. Ferner sprächen haushälterische Gründe gegen eine Kostenübernahme.

Das von Faser geführte Ministerium geht davon aus, dass jährlich in 2,4 Millionen Fällen der Direktversand gewählt wird. Daraus resultieren Gebühren in Höhe von 36 Millionen Euro, welche von den Bürgern gezahlt werden müssten.

Der Direktversand ist Teil der Reform der Personalausweisverordnung für mehr Digitalisierung, die darauf abzielt, den Bürgern einen zusätzlichen Behördengang zu ersparen und gleichzeitig die Behörden zu entlasten, da weder eine Lagerung des Dokuments noch weitere Terminvergaben nötig wären.