ZDF: Gericht bestätigt Verbreitung von Fake News
In einer Ausgabe seiner ZDF-Sendung hatte Moderator Jan Böhmermann über die angebliche Nähe des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu russischen Geheimdiensten berichtet. Dieser zog daraufhin vor Gericht und konnte dem ZDF nun erfolgreich eine falsche Berichterstattung nachweisen.
Das Münchner Landgericht hat dem ehemaligen BSI-Chef Arne Schönbohm in einer vorläufigen Einschätzung hinsichtlich der entscheidenden fünf Punkte seiner Klage Recht gegeben. Das bedeutet letztlich, dass Jan Böhmermann auf dem öffentlich-rechtlichen Sender aus Sicht der Richter Fake-News verbreitet hat.
Im Zentrum der Kontroverse steht die Darstellung von Arne Schönbohms angeblicher Nähe zu russischen Geheimdiensten in der Sendung ZDF Neo Royale. Das Gericht stellte klar, dass die dargestellten Verbindungen über einen Cybersicherheitsverein nicht der Wahrheit entsprechen.
Folgen der Berichterstattung
Nach der Ausstrahlung der Sendung im Oktober 2022 führte die öffentliche Reaktion auf die angeblichen Enthüllungen zur Suspendierung von Schönbohm durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Diese begründete die Entscheidung damit, dass das Vertrauen zu ihm zerstört sei.
Es folgte ein halbes Jahr disziplinarischer Untersuchungen, an denen unter anderem auch das Bundesamt für Verfassungsschutz beteiligt war. Schönbohm wurde in dieser Zeit in eine andere Position innerhalb der Verwaltung versetzt und durfte sich nicht öffentlich zu den Vorwürfen äußern.
Wie sich nun gezeigt hat, konnten ihm Rahmen der Untersuchungen jedoch keine Beweise für die behauptete Russlandnähe zutage gefördert werden, woraufhin Schönbohm, nun von seinem Maulkorb befreit, Klagen gegen das ZDF (wegen falscher Berichterstattung) und gegen Bundesinnenministerin Faeser (wegen Verletzung der Fürsorgepflicht) einreichte.
Karriere und Reputation beschädigt
Vor Gericht verteidigten die Anwälte des ZDF die Recherche-Ergebnisse der Böhmermann-Redaktion, dies aus Sicht der Richter letztlich jedoch unzureichend. Die Rechtsvertreter Schönbohms unterstrichen hingegen deutlich die negativen Auswirkungen der Sendung auf Schönbohms Karriere und Reputation.
Das Gericht bezifferte den Streitwert der Verhandlung auf 205.000 Euro und kündigte an, am 28. November ein Urteil zu fällen. Die Aussichten für das ZDF, Schönbohms sechsstellige Schadenersatzforderung nun doch noch abzuwehren, gelten als ungewiss.
In einem Gespräch mit „FOCUS online“ äußerte sich Schönbohm zufrieden über den Verlauf des Gerichtstermins, während das ZDF eine neue Stellungnahme in Aussicht stellte. Sollte das Gericht Schönbohm in den wesentlichen Punkten am Ende Recht geben, steht auf jeden Fall gleich ein nächster Gerichtstermin ins Haus. Dann nämlich werden sich TV-Moderator Böhmermann und seine Redaktion direkt vor Gericht verantworten müssen.