Obwohl sie vielen Autofahrern nicht bekannt ist, gilt auf deutschen Autobahnen die sogenannte „20-Sekunden-Regel“, die bei der Nutzung der mittleren Fahrspur im Falle von drei- und vierspurigen Autobahnen zum Einsatz kommt.

Zunächst gilt laut der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf deutschen Straßen generell ein Rechtsfahrgebot. Konkret heißt es darin: „Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“

Natürlich darf man zum Überholen auf eine andere Spur wechseln, dort ununterbrochen zu fahren, auch als „Dauerlinksfahren“ bezeichnet, ist jedoch nicht gestattet. Auf drei- und vierspurigen Autobahnen gilt allerdings eine Ausnahme.

Hier kommt die 20-Sekunden-Regel kommt ins Spiel.

Fahrer dürfen außerorts auf dreispurigen Straßen nämlich durchgängig auf der mittleren Spur bleiben, solange auf der rechten Spur so viele Fahrzeuge unterwegs sind, dass der nächste Überholvorgang innerhalb von 20 Sekunden erfolgt. Ist jedoch absehbar, dass die rechte Spur für länger als 20 Sekunden frei bleibt, muss auf diese gewechselt werden.

Hat die Fahrbahn mehr als drei markierte Fahrstreifen, gilt die Regel für den zweiten Fahrstreifen von rechts.

Laut dem ADAC hat diese Lockerung des Rechtsfahrgebots den Zweck, die Zahl der gefährlichen Spurwechsel und ein Fahren in Schlangenlinien zu vermeiden.

Nichteinhaltung des Rechtsfahrgebots, insbesondere das permanente Fahren auf der mittleren Spur, kann zu Gefährdungen im Straßenverkehr führen, weshalb Verkehrsteilnehmer, die andere durch Nichtbeachtung des Rechtsfahrgebots behindern, auch mit einen Bußgeld von 80 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet werden können.

Experten raten von daher, besonders auf leeren Autobahnen das Rechtsfahrgebot strikt einzuhalten und nicht unnötig die Spur zu wechseln.

Quelle: chip.de