Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt davor, neue Handyverträge direkt im Geschäft abzuschließen. Mit Blick auf die Gesetzeslage ist dabei nämlich mit Komplikationen zu rechnen.

Der Grund: Schließt man einen Mobilfunkvertrag in einem Shop ab, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Verbraucher, die davon nichts wissen, könnten von daher eine böse Überraschung erleben.

Jana von Bibra, eine Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, erklärt: „Wir erhalten immer wieder Anfragen, weil Verbraucherinnen und Verbraucher einen Vertrag im Mobilfunkshop unterschreiben und zu Hause feststellen, dass er überdimensioniert ist, nicht zum Nutzungsverhalten passt oder unnötige Zusatzleistungen enthält.“

Die Folgen sind Unzufriedenheit mit den Konditionen und nicht zuletzt natürlich häufig auch ein finanzieller Nachteil. Es ist von daher entscheidend, sich vor dem Vertragsabschluss gründlich zu informieren.

In Ruhe informieren

Die Verbraucherzentrale rät, das eigene Nutzungsverhalten genau zu analysieren und basierend darauf einen passenden Tarif zu wählen. Informationen hierzu können oft im Kundenportal des bestehenden Anbieters oder auf den letzten Rechnungen gefunden werden.

Von Bibra betont außerdem: „Oft wird mit zeitlich befristeten Rabatten und einmaligen Aktionen geworben und Druck für einen sofortigen Vertragsabschluss aufgebaut. Aber auch gute Angebote sind zu teuer, wenn die Leistung am Bedarf vorbeigeht.“

Um dies zu vermeiden, empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Vertragszusammenfassung und das Produktinformationsblatt zu verlangen, um diese zu Hause in Ruhe prüfen zu können. Dies ermöglicht einen effektiven Vergleich von Preisen und Konditionen, um so die beste Wahl zu treffen.

Quelle: chip.de