Während manche schon bei einem Krümel auf dem Sitz durchdrehen, nehmen es andere mit der Ordnung im Auto nicht ganz so genau. Letztere Kandidaten sollten dabei allerdings im Hinterkopf haben, dass ein allzu unordentliches Auto unter bestimmten Umständen zu Bußgeldern führen kann.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Uwe Lenhart erläutert gegenüber „t-online“, dass man zwar grundsätzlich in seinem Wagen liegenlassen kann, was man will, es dabei jedoch Ausnahmen und Grenzen gibt.
So sollte man im Auto keine Gegenstände lagern, die bei großer Hitze zu einem Problem werden können – etwa entflammbare Flüssigkeiten, Handys und Sprühflaschen oder auch Getränke mit Kohlensäure. Denn in einem geschlossenen Auto kann es im Sommer bis zu 60 Grad heiß werden, es droht also mitunter Explosionsgefahr.
Nun sind Überreste wie leere Fast-Food-Tüten oder Bonbonpapier, die sich im Innenraum sammeln, zwar weit weniger bedenklich, jedoch kann auch vermeintlich harmloser Müll irgendwann kritisch werden, wenn man sich förmlich einen Weg zu seinem Sitz bahnen muss, um überhaupt erst losfahren zu können. Mit Blick auf die Sicherheit außerdem fragwürdig sind dauerhaft im Auto gelagerte sperrige und schwere Gegenstände.
Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Ladung sowie Geräte zur Ladungssicherung nämlich so verstaut sein, dass sie bei plötzlichen Fahrmanövern, wie etwa einer Vollbremsung oder auch abrupten Ausweichbewegungen, nicht verrutschen und umfallen oder vermeidbaren Lärm verursachen können.
Lenhart weist darauf hin, dass in solchen Fällen ein Verwarnungsgeld von 35 Euro verhängt werden kann. Zudem darf die Sicht und das Hören durch den Müll nicht beeinträchtigt werden, da sonst ein Bußgeld von 10 Euro droht.
Lenhart warnt außerdem ausdrücklich vor herumliegenden Dingen, die dazu führen können, dass man das Bremspedal nicht erreichen kann, sich das Gaspedal verklemmt oder man durch die Scheiben nur eingeschränkt sieht.
Sollte es unter solchen Umständen zu einem Unfall kommen, wird ein Dritter verletzt, gefährdet oder sogar bloß belästigt, könnte dies nämlich strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – möglich wäre hier etwa eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. Im Fall eines Unfalls, der durch im Auto liegende Gegenstände verursacht wird, könnte der Fahrer zudem teils oder voll für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden.
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