Bekanntermaßen werden nichtortsansässige SUV-Fahrer in Paris künftig ordentlich zur Kasse gebeten, wenn es darum geht, ihre überdimensionierten Fahrzeuge in der Innenstadt zu parken. Die Verantwortlichen sehen sich diesbezüglich als Vorreiter, haben doch viele andere europäischen Städte bereits angekündigt, diesem Vorbild folgen zu wollen.
Auch in Deutschland werden sich Autofahrer, die größere Wagen bevorzugen, demnächst in einigen Städten auf spürbar höhere Parkgebühren einstellen müssen. So etwa in Koblenz, wo sich die Preise für Bewohnerparkausweise bereits ab dem 1. März nach der Größe der jeweiligen Fahrzeuge richten.
Wie die rheinland-pfälzische Stadt mitteilt, sei „der Schlüssel verfügbarer Plätze im Verhältnis zu den ausgegebenen Bewohnerparkausweisen in der Regel in Koblenz sehr günstig“. Dieser Vorteil stehe aus Sicht der Stadtverwaltung jedoch „für die Besitzer eines Bewohnerparkausweises in keinem Verhältnis zu den bisherigen Gebühren“.
„Um das aus Sicht der Stadtverwaltung Koblenz starke Missverhältnis hinsichtlich der Gebühren für die Nutzung des bewirtschafteten, öffentlichen Parkraums zu beseitigen, werden die Gebühren für die Bewohnerparkausweise nunmehr angepasst.“
Anstelle einer jährlichen Pauschalsumme von 30,70 Euro, berechnet sich die Gebühr für den jeweiligen Bewohnerparkausweis künftig aus einem Jahresgrundbetrag in Höhe von 23,40 Euro (0,45 Euro à 52 Wochen) multipliziert mit der jeweiligen Länge und Breite des Fahrzeugs in Metern – dabei gelten die im Fahrzeugschein eingetragenen Werte. Anbauten wie Spoiler, Fahrradträger oder Außenspiegel werden nicht berücksichtigt.
Die Stadt setzt außerdem eine Mindestgebühr von 100 Euro fest, so dass ein Besitzer eines Smart fortwo beispielsweise für ein Jahr nun 104,87 Euro zahlen muss, was auf den Monat gerechnet etwa 9 Euro entspricht. Wer einen 7er VW Golf fährt, muss künftig 179,12 Euro für einen Bewohnerparkausweis berappen, ein VW Tiguan schlägt hingegen mit 196,23 Euro pro Jahr zu Buche.
Der Neuberechnung der Preise liegt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gegen die Stadt Freiburg aus dem Juni 2023 zugrunde, welches unter anderem den Stufentarif der in Freiburg eingeführten Bewohnerparkgebührensatzung gekippt hatte. Soziale Erwägungen, wie etwa Ermäßigungen für Familien, hatten die Bundesrichter ausgeschlossen, so dass diese auch in Koblenz nicht zur Debatte stehen.
Immerhin: Bewohnerparkausweise, die dort bis zum 29. Februar 2024 ablaufen, können noch zu den derzeit gültigen Konditionen verlängert werden und sind damit ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Wer einen Parkausweis besitzt, der erst nach dem 29. Februar 2024 abläuft, hat hingegen Pech gehabt und muss bei der Verlängerung den neuen Tarif zahlen.
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