Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes zufolge sind die Autos auf deutschen Straßen im Schnitt inzwischen zehn Jahre alt. Das Jahr 2023 markiert damit einen neuen Höchststand.

Mit dem steigenden Alter der Fahrzeuge wachsen natürlich auch die Bedenken bezüglich ihrer Sicherheit und Zuverlässigkeit, weshalb der TÜV diese Entwicklung mit großer Sorge beobachtet. Nur die Stirn runzeln reicht aber nicht, weshalb der Verein nun offen für eine Anpassung der Regelungen zur Hauptuntersuchung (HU) plädiert.

Die aktuelle Gesetzgebung sieht vor, dass Neuwagen erstmals nach drei Jahren und als Gebrauchtwagen danach alle zwei Jahre zur HU müssen. Jürgen Wolz, ein führendes Mitglied der Geschäftsführung von TÜV Süd, schlägt nun aber vor, Autos ab einem Alter von zehn Jahren jährlich zur Untersuchung zu schicken.

In einem Interview mit „Auto Motor und Sport“ spricht Wolz dabei von Gefahren-Minimierung, immerhin sei die Mängelquote bei älteren Fahrzeugen „deutlich höher, insbesondere wenn sie nicht regelmäßig gewartet werden“. Diesem Umstand müsse von daher unbedingt Rechnung getragen werden.

Wirtschaftliche und praktische Erwägungen

Mit der Forderung nach einer jährlichen HU für ältere Fahrzeuge gehen jedoch nicht unerhebliche Kosten einher. Diese liegen für eine HU aktuell bei etwa 150 Euro inklusive der Abgasuntersuchung und würden sich entsprechend verdoppeln. Mit Blick auf die immer höheren Versicherungsbeiträge und gestiegenen Reparaturkosten dürften der Vorschlag bei den Fahrzeughaltern von daher wohl auf wenig Zustimmung stoßen.

Vor einer möglichen Umsetzung dieser Maßnahme müsste also erst einmal geklärt werden, ob der zusätzliche finanzielle und zeitliche Aufwand durch den Nutzen einer verbesserten Verkehrssicherheit gerechtfertigt wird.

Im Zuge des besagten Interviews pocht Wolz außerdem auf die Notwendigkeit neuer Prüfverfahren für Fahrzeuge mit Elektroantrieb, bei denen der TÜV derzeit hauptsächlich visuelle Kontrollen durchführt. Zwar sei man in der Lage, bestimmte Systeme anzusteuern, deren tatsächliche Funktionstüchtigkeit oft jedoch ungewiss bleibt.

Im Rahmen der „Charta 2030“, einem Strategiepapier von TÜV und Dekra, werden daher auch neue Prüfmethoden für softwarebasierte Autos und verbesserte Verfahren zur Funktionsüberprüfung der Assistenzsysteme diskutiert.

Quelle: efahrer.chip.de