Die Möglichkeiten der KI haben in der Künstlerbranche für reichlich Wirbel gesorgt. Forderungen nach einem festen Regelwerk wurden laut, und siehe da: In Deutschland ist nun erstmals eine Vereinbarung zwischen einer Schauspielgewerkschaft und einem internationalen Streamingdienst über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Bereich Film und Synchronisation zustande gekommen.
Konkret geht es um den Bundesverband Schauspiel (BFFS), der gemeinsam mit dem Anbieter Netflix zwei Zusatzvereinbarungen zu den bestehenden Gemeinsamen Vergütungsregeln unterzeichnet hat. Diese sollen künftig klare Rahmenbedingungen hinsichtlich der Verwendung von KI in schauspielerischen Produktionen schaffen und dabei rechtliche wie ethische Standards sichern.
Im Mittelpunkt der Vereinbarungen stehen drei zentrale Anwendungsbereiche von KI: die digitale Bearbeitung, die digitale Nachbildung sowie die digitale Vermischung. Die digitale Bearbeitung betrifft Situationen, in denen KI eine schauspielerische Leistung erheblich verändern soll – etwa durch Abweichungen vom Originalskript bei Film- oder Sprachaufnahmen.
Die digitale Nachbildung umfasst den Einsatz von KI zur Reproduktion von Aussehen oder Stimme realer Schauspieler. Bei der digitalen Vermischung wiederum geht es um die Kombination von Merkmalen verschiedener Darsteller zur Erzeugung synthetischer Figuren oder Stimmen.
Der Einsatz entsprechender Technologien darf laut der Übereinkunft nur erfolgen, wenn die betroffenen Schauspieler vorab ausdrücklich, gesondert und schriftlich zustimmen. Damit sollen sowohl das Urheberrecht als auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewahrt bleiben.
Seitens des BFFS wird der Abschluss als bedeutender Fortschritt in der Auseinandersetzung mit dem Thema Künstliche Intelligenz bewertet. Der geschäftsführende Justiziar Bernhard F. Störkmann erklärte, mit dem Vertrag werde ein Zeichen gesetzt, dass der Einsatz von KI unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben und Persönlichkeitsrechte keine bedrohliche Entwicklung bleiben müsse.
Till Völger, Mitglied im Vorstand des BFFS, äußerte ergänzend die Hoffnung, dass insbesondere die getroffenen Regelungen im Bereich Synchronisation und Sprachaufnahme als Muster für weitere Branchenabkommen dienen könnten.
Auch Heinrich Schafmeister, Vorstandsbevollmächtigter des BFFS, betonte die Bedeutung der Vereinbarungen: Man könne sich nun darauf verlassen, bei sensiblen KI-Einsätzen nicht übergangen oder unter Druck gesetzt zu werden. Dies nehme vielen Schauspielern eine große Sorge.
Bereits zuvor hatte der BFFS eine vergleichbare Regelung mit der Produktionsallianz erzielt. Mit dem Abschluss mit Netflix werde das Schutzgefüge nun auf international agierende Anbieter ausgedehnt.
:quality(90))