Die einen werden es für eine gute Nachricht halten, andere den Schritt eher kritisieren – fakt ist aber, Passagiere von Ryanair werden sich künftig umstellen müssen. Der irische Billigflieger plant nämlich eine weitreichende Änderung im Check-in-Prozess: Alle Schalter an den Flughäfen sollen geschlossen werden.
Michael O'Leary, seines Zeichens das Oberhaupt von Ryanair, kündigte auf einer Pressekonferenz in Dublin an, dass die Airline beabsichtigt, innerhalb weniger Monate sämtliche Check-in-Schalter wegzurationalisieren. Durch diese Maßnahme möchte Ryanair Kosten sparen, da man somit künftig keine Miete mehr für die Schalter am Flughafen zahlen muss. O'Leary zufolge könnte dies dazu beitragen, die Ticketpreise auf lange Sicht niedrig zu halten.
Mit der geplanten Abschaffung der Ticketschalter wird der Check-in bei Ryanair künftig ausschließlich über eine App möglich sein. „Wir werden die Ticketschalter abschaffen und dann gibt es keinen Grund mehr, Gebühren für das Einchecken am Flughafen zu erheben“, erläuterte O'Leary.
Er fügte hinzu, dass ab dem 1. Mai alles über die App abgewickelt werden solle. Derzeit nutzen bereits 60 Prozent der Kunden die App zum Einchecken. Kein Wunder, müssen Passagiere aktuell doch eine Extragebühr von 55 Euro zahlen, wenn sie nicht via Internet einchecken.
Diese Umstellung könnte jedoch für Kunden ohne Smartphone problematisch werden, da man ohne ein solches schlicht nicht mehr in eine Ryanair-Boeing einsteigen kann. Besonders ältere Menschen könnten von dieser Änderung betroffen sein.
O'Leary, der zugab, selbst anfangs gezögert zu haben, die App zu benutzen – „weil ich Angst davor hatte, ohne ein Stück Papier in einen Flug zu steigen“ – betonte jedoch die Vorteile der digitalen Lösung. Ihm zufolge sei die App-Nutzung sehr praktisch, zumal Informationen wie Flugsteig und eventuelle Verspätungen direkt auf dem Mobiltelefon angezeigt werden.
Bedenken bezüglich möglicher Probleme im Falle eines Ausfalls des Handys, soll man nicht haben müssen. Der Ryanair-Chef versicherte, dass, solange der Name des Flugreisenden bekannt sei und ein gültiger Reisepass vorgelegt werde, alles „in Ordnung“ sei und am Flugsteig geklärt werden könne.
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