Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland hat es dieser Tage nicht leicht und sieht sich aktuell einer großen Reform gegenüber. Medienberichten zufolge ist dabei nun ein wichtiger Schritt getan worden, der mit massiven Einschnitten bei ARD und ZDF einhergeht.

Gemäß eines Berichts der Nachrichtenagentur „Epd Medien“ sei der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nahezu abgeschlossen. Alle Ministerpräsidenten der Bundesländer haben demnach bereits ein Dokument unterzeichnet, das weitreichende Änderungen im Programmangebot vorsieht, die ab dem 1. Dezember 2025 wirksam werden sollen.

Senderangebot muss kleiner werden

Der Staatsvertrag sieht zuvorderst eine deutliche Reduzierung des Senderangebots vor. So soll die Anzahl der Hörfunkwellen der ARD-Anstalten durch Einstellen oder Zusammenlegung von insgesamt 17 Radioprogrammen von 70 auf 53 Programme reduziert werden. Im Fernsehbereich wird indes eine engere Kooperation zwischen den Kulturkanälen Arte und 3sat forciert; drei Spartensender werden gleich ganz eingestellt.

Von den vier Informations- und Bildungskanälen Tagesschau24, Phoenix, ARD-alpha und ZDFinfo sollen nur noch zwei auf Sendung bleiben. Welche nun genau der Schere zum Opfer fallen werden, ist derzeit noch nicht bekannt.

Einige Rundfunkanstalten haben inzwischen auch schon Konzepte zur Umsetzung der Kürzungen vorgelegt. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) plant beispielsweise, drei seiner zehn Hörfunkprogramme zu streichen. Der Hessische Rundfunk (HR) erwägt, seine Anzahl an Radiokanälen bis 2032 von sechs auf drei zu reduzieren. Nun hatte der Südwestrundfunk (SWR) zwar geplant, die regionale Berichterstattung auf ein einziges Programm zu beschränken, diesbezüglich wurde mittlerweile aber mehr Flexibilität gewährt.

Neues Finanzierungsmodell noch ungewiss

Neben dem Reformstaatsvertrag steht auch die Umsetzung eines neuen Finanzierungsmodells für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf der Agenda. Ob dieses auch zur Anwendung kommen wird, ist aktuell jedoch noch ungewiss, da die Bundesländer Bayern und Sachsen-Anhalt ihre Zustimmung an die Bedingung geknüpft haben, dass ARD und ZDF ihre Beschwerden gegen die ausgebliebene Erhöhung des Rundfunkbeitrags beim Bundesverfassungsgericht zurücknehmen.

Die Sender lehnen dies bislang jedoch ab und halten an ihrer Beschwerde fest, dass die Länder der Empfehlung der Finanzkommission KEF nicht gefolgt waren, der zufolge der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent hätte erhöht werden sollen.

Quelle: winfuture.de