Vor einiger Zeit haben wir darüber berichtet, dass die Bundesregierung an einer Novellierung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung arbeitet, um die Sicherheit auf deutschen Verkehrswegen zu erhöhen. Im Zuge dessen und mit Blick auf die steigende Zahl an Unfällen mit E-Bikes lag dabei auch der Vorschlag für eine neue Regelung auf dem Tisch, dank der es Radfahrern künftig möglich sein soll, einen Abbiegevorgang auch mit einem Blinker anstelle des bislang üblichen Handsignals anzuzeigen.
Und siehe da: Laut einem Bericht der „Bild“ hat der Bundesrat am Freitag tatsächlich einer entsprechenden Änderung des Straßenverkehrsrechts zugestimmt. „Das ist gut für die Verkehrssicherheit, da Radfahrer dadurch beim Abbiegen besser wahrgenommen werden können. Es ist aber auch ein wichtiges Signal für die Fahrradbranche, die nun Planungssicherheit hat, um entsprechende Produkte auf den Markt zu bringen“, zitiert das Blatt den Verkehrs-Staatssekretär Oliver Luksic von der FDP.
Zuvor erlaubte das Gesetz die im Bürokratie-Jargon sogenannten „Fahrtrichtungsanzeiger“ lediglich im Falle von mehrspurigen Fahrrädern sowie Rädern mit einem Aufbau, wie man es etwa von Fahrradrikschas kennt, da bei diesen das Handzeichen des Fahrers teilweise oder auch ganz verdeckt sein kann.
Doch auch auf einem gängigen Fahrrad werden die Fahrstabilität und das Bremsverhalten beeinträchtigt, sobald man beim Abbiegen die Hand vom Lenker nimmt – das Unfallrisiko steigt also rapide an. Zudem kann ein Handsignal vor allem bei Dunkelheit vergleichsweise leicht übersehen werden.
Wie „rp-online“ bereits im Frühjahr berichtete, sieht das neue Gesetz jedoch keine Pflicht für Blinker an Fahrrädern vor, es erlaubt sie lediglich. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums hatte in diesem Zusammenhang erklärt: „Optionale Fahrtrichtungsanzeiger, also Blinker, können das Handzeichen beim Anzeigen des Abbiegevorgangs ersetzen.“
Während Roland Huhn, seines Zeichens Rechtsexperte beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), mit Blick auf Neuregelung betont hatte, dass Fahrtrichtungsanzeiger nicht nur bei Dunkelheit, sondern auch tagsüber im Sinne der Unfallprävention nützlich seien, bezweifelte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Stefan Gelbhaar, dass man drüber die Sicherheit erhöhen könne.
Ihm zufolge seien Blinker zu schmal, um als Richtungsanzeige wahrgenommen werden zu können, weshalb ein generelles Tempolimit von 30 km/h eine sinnvollere Maßnahme sei, um das Unfallrisiko zu senken. Blinker an Rädern generell zu verbieten, lehnt aber auch Gelbhaar ab.
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