Im Sommer hat die Europäische Union ein Gesetz verabschiedet, das ab Ende 2024 den Verkauf bestimmter Verpackungsarten verbietet. Der Vorstoß zielt darauf ab, die Verwendung von Bisphenol A (BPA) einzudämmen, einem Weichmacher, der in verschiedenen Kunststoffprodukten wie Trinkflaschen, Konservendosen und Vorratsbehältern verwendet wird.

Mit dieser neuen Regelung kommen erhebliche Auswirkungen auf Hersteller und Verbraucher zu, da mit Inkrafttreten des Gesetzes altbekannte Konservendosen, Trinkflaschen und Plastikverpackungen innerhalb der EU nicht mehr verkauft werden dürften.

BPA kommt als Weichmacher in vielen Produkten vor.

Wie man inzwischen aber weiß, kann sich die Chemikalie aus den Materialien lösen und in die damit verpackten Lebensmittel übergehen. Beim Verzehr gelangt das BPA dann in den menschlichen Organismus, was insofern bedenklich ist, als dass die Chemikalie im Verdacht steht, den Hormonhaushalt zu stören und das Immunsystem negativ zu beeinflussen.

Aufgrund dieser Gesundheitsrisiken hat die EU entschieden, die Verwendung in bestimmten Produktkategorien zu verbieten. Die Auflage nennt dabei speziell „Verpackungen wie beschichtete Metalldosen und wiederverwendbare Trinkflaschen aus Kunststoff“ – letzteres umfasst auch Pfand- und Mehrwegflaschen.

Die Hersteller müssen von daher nun BPA-freie Alternativen finden und verwenden, „z. B. bei der Beschichtung von Dosen, außerdem bei Konsumgütern wie wiederverwendbaren Getränkeflaschen aus Kunststoff, Kühlern für die Wasserverteilung oder anderen Küchenartikeln“.

Will man als Verbraucher wissen, ob sich in einem Produkt Bisphenol A befindet, sollte man einen Blick auf den Recycling-Code werfen, der üblicherweise in den Kunststoff gepresst wird. Diesen erkennt man an dem Pfeildreieck, in dessen Mitte eine Nummer zu sehen ist.

Dabei gibt es folgende Kürzel:

  • 01: PET (Polyethylenterephthalat)
  • 02: HDPE (Polyethylen hoher Dichte)
  • 03: PVC (Polyvinylchlorid)
  • 04: LDPE / PE-LD (Polyethylen niedriger Dichte)
  • 05: PP (PolypropylenPSPolystyrol)
  • 06: PS (Polystyrol)
  • 07: O (Other)

Produkte aus Polyethylen und Polypropylen, also jene, die mit den Codes 2, 4 und 5 gekennzeichnet sind, gelten in der Regel als BPA-frei. Produkte mit dem Code 7 oder ohne Nummerierung enthalten hingegen wahrscheinlich BPA.

Ab wann das neue Gesetz genau gelten soll, wurde noch nicht konkretisiert. Vonseiten der EU-Kommission heißt es lediglich: „Das Verbot tritt nach einem Prüfzeitraum für Europäisches Parlament und den Rat der EU-Staaten Ende 2024 in Kraft.“ Angedacht ist dabei eine Übergangsfrist zwischen 18 und 36 Monaten, um der Industrie Zeit für eine Umstellung zu geben.