Es ist kein Geheimnis, dass die populären E-Scooter zu einem immer größeren Problem im Straßenverkehr werden. Verkehrsminister Volker Wissing hat deshalb neue Pläne zur Regulierung von E-Scootern vorgestellt, welche die Sicherheit erhöhen sollen.

Ab Anfang 2027 sollen neu zugelassene E-Scooter zum Beispiel verpflichtend mit Blinkern ausgestattet werden. Die Umsetzung dieser Maßnahme dürfte dabei kaum problematisch sein, folgt diese doch einer Marktanalyse, der zufolge viele neuere Modelle schon jetzt standardmäßig Blinker besitzen.

Ein wissenschaftlicher Begleitbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen unterfüttert die neue Regelung zusätzlich, der belegt, dass viele Nutzer die Handzeichen zur Anzeige von Richtungsänderungen als unsicher empfinden.

Angleichung an den Radverkehr

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass E-Scooter-Fahrer ähnlich wie Radfahrer zukünftig den Grünpfeil an roten Ampeln nutzen dürfen. Ferner soll es E-Scootern gestattet werden, auf Gehwegen und in Fußgängerzonen mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ zu fahren, wobei Schrittgeschwindigkeit eingehalten und besondere Rücksicht auf Fußgänger genommen werden muss.

Die neue Verordnung soll mit einer Übergangsfrist von einem Jahr ab April 2025 gelten, die Regeln zur Angleichung an den Radverkehr werden allerdings erst ein Jahr später Gültigkeit haben. Kommunen können die Übergangszeit dem Ministerium zufolge nutzen, um zu prüfen, ob für Fahrräder freigegebene Gehwege oder Fußgängerzonen auch für den Scooter-Verkehr geeignet seien oder nicht.

Pläne stehen in der Kritik

Der Fußgängerverband „Fuss“ kritisiert die Pläne scharf, indem er sie als „grobe Attacke“ auf Fußgänger beschreibt. Insbesondere die Zulassung von E-Scootern auf mehr Gehwegen und die Abschaffung des Mindestabstands von 1,5 Metern beim Überholen von Fußgängern stehen in der Kritik. Der ADAC weist zudem auf das Problem des fehlenden Opferschutzes hin, da bei Unfällen mit E-Scootern aufgrund ihrer Geschwindigkeit von maximal 20 Kilometern pro Stunde bisher eine Gefährdungshaftung fehlt.

„Daher muss derjenige, der heute schuldlos durch einen E-Scooter zu Schaden kommt, dem E-Scooter-Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um von der Versicherung Schadenersatz zu erhalten“, so der Automobilclub.

Der TÜV-Verband begrüßt indes die geplanten Änderungen zur Verbesserung der Sicherheit und Akzeptanz von E-Scootern, insbesondere die technischen Anpassungen an die Fahrzeuge. Bis zum 9. August können Länder und Verbände Stellung zu den Entwürfen nehmen, bevor der Bundesrat über die Änderungen entscheidet.

Und einer solchen bedarf es fraglos, haben sich die Unfallzahlen mit E-Scootern zuletzt doch verdoppelt, wobei die falsche Nutzung von Fahrbahnen und Gehwegen sowie das Fahren unter Alkoholeinfluss als Hauptursachen genannt werden. Laut dem Statistischen Bundesamt gab es im vergangenen Jahr 9.425 Unfälle mit E-Scootern, bei denen Personen zu Schaden kamen.

Quelle: rtl.de