Neue Cannabisregelungen im Straßenverkehr
Anfang April hat der Bundestag eine Reihe von Gesetzesnovellen bezüglich der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland verabschiedet. Diese Änderungen umfassen vor allem auch spezifische Anpassungen der Verkehrsregeln, um diese den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Konsum von Cannabis anzupassen.
Das Bundesverkehrsministerium betonte, dass die neuen Vorschriften dazu dienen, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen und einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu leisten.
Für Autofahrer wurden dazu neue Regelungen eingeführt, die den Umgang mit Cannabis am Steuer neu definieren. Ein wichtiger Aspekt der Gesetzesänderung ist die Festsetzung eines Grenzwertes für Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut, ähnlich der existierenden Promillegrenze für Alkohol.
Neue Grenzwerte
Autofahrer, die mit einem THC-Wert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut oder mehr erwischt werden, müssen von daher nun mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Kombiniert man den Cannabiskonsum mit Alkohol, verdoppelt sich das Bußgeld auf 1.000 Euro.
Besonders junge Fahrer und Fahranfänger sind von den strengeren Regelungen betroffen. Während der zweijährigen Führerschein-Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot, unabhängig von der 3,5 Nanogramm-Grenze. Verstöße gegen diese Regelung ziehen ein Bußgeld von 250 Euro nach sich.
Bis zur Gesetzesänderung wurde jeder Nachweis von THC im Blut sanktioniert, ohne dass ein spezifischer Grenzwert festgelegt war. Die Rechtsprechung orientierte sich bisher an einem Wert von 1 Nanogramm.
Experten hatten auf dem Verkehrsgerichtstag 2022 jedoch bereits empfohlen, diesen Wert zu erhöhen, da der bisherige Wert zu niedrig sei und oft Personen bestrafen würde, bei denen keine tatsächliche Beeinträchtigung der Fahrsicherheit nachweisbar sei. Vonseiten der Polizei gab es jedoch auch Kritik