Nachdem ein Kläger wegen Preiserhöhungen des Streaming-Giganten Netflix vor Gericht zog, wurden diese nun tatsächlich als rechtswidrig eingestuft. Für Kunden bedeutet das, dass sie Geld zurückfordern können.

Konkret bezieht sich das Urteil des Landgerichts Köln auf mehrere Preissteigerungen zwischen 2017 und 2022 und betrifft insbesondere Kunden, die in diesem Zeitraum ein Premium-Abonnement abgeschlossen hatten. Besagter Kläger, dessen monatlicher Beitrag von ursprünglich 11,99 Euro schrittweise auf 17,99 Euro angehoben worden war, erhielt vom Gericht eine Rückzahlung in Höhe von rund 200 Euro zugesprochen. Hintergrund der Entscheidung ist, dass der Streaming-Dienst die Erhöhungen nicht wirksam vereinbart hatte.

Denn Netflix hatte seine Nutzer lediglich in Form von Einblendungen mit einem „Zustimmen“-Button über die Preisänderungen informiert. Eine Weiternutzung des Dienstes war demnach nur nach Bestätigung der neuen Konditionen möglich. Das Gericht sah darin jedoch keine freiwillige Zustimmung im rechtlichen Sinne. Auch die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Netflix, die einseitige Preisänderungen erlaubt, wurde vom Gericht für unwirksam erklärt.

Kanzlei bietet Musterschreiben für Rückforderungen an

Die Entscheidung des Landgerichts könnte über den Einzelfall hinaus nun auch für eine Vielzahl von Netflix-Kunden in Deutschland von Bedeutung sein. Wie die Medien- und Urheberrrechtskanzlei WBS.Legal betont, basiert das Urteil auf gefestigter Rechtsprechung anderer Instanzen sowie auf Vorgaben des Bundesgerichtshofs. Nutzer, die zwischen 2019 und 2022 erhöhte Beiträge geleistet haben, könnten demnach ebenfalls Anspruch auf Rückzahlung haben. Forderungen aus der Zeit vor 2019 seien dagegen verjährt.

Um eine Rückerstattung zu beantragen, stellt die Kanzlei auf ihrer Website ein kostenloses Musterschreiben zur Verfügung. Anspruchsberechtigt seien alle Kunden, die ein Abonnement ursprünglich zu einem niedrigeren Preis abgeschlossen haben. Für die Geltendmachung sei neben der ursprünglichen Vertragsbestätigung auch ein Nachweis über die jeweiligen Abbuchungen erforderlich, etwa in Form von Kontoauszügen. Das Schreiben solle per Einwurf-Einschreiben an Netflix gesendet und vorab zusätzlich per E-Mail übermittelt werden.

Ob und wie Netflix auf das Urteil reagieren wird, ist derzeit offen. Es bleibt unklar, ob das Unternehmen Rückzahlungen freiwillig leistet oder rechtliche Schritte gegen das Urteil einleitet.

Quelle: netzwelt.de