Einige mögen sie praktisch finden, vielen sind sie jedoch ein Dorn im Auge: Die Rede ist von E-Scootern. Als eigentlich praktische Mobilitätslösung angedacht, haben sich speziell die Miet-Roller zu einer echten Plage entwickelt. Von den Benutzern oft achtlos beiseite geworfen liegen sie am Wegesrand, verdrecken sogar städtische Gewässer und führen immer häufiger zu gefährlichen Unfällen. Als erste europäische Stadt hat Paris den Miet-Rollern von daher im September letzten Jahres den Stecker gezogen, nun folgt eine deutsche Stadt diesem Vorbild.
Damit ist Gelsenkirchen die erste deutsche Großstadt, in welcher der kommerzielle Verleih von E-Scootern verboten wird. Schon an diesem Samstag müssen die Fahrzeuge komplett verschwunden sein – und sollte dies nicht der Fall sein, dann „werden wir dafür sorgen“, wie Martin Schulmann als Sprecher der Stadt betont.
Gelsenkirchen hat bei diesem Vorgehen das Verwaltungsgericht an seiner Seite, welches dem Verbot grünes Licht erteilte, nachdem die Stadt zuvor versucht hatte, die beiden Anbieter Tier und Bolt davon zu überzeugen, ihre Roller nur noch nach vorheriger Identitätsprüfung zu verleihen.
Damit wollte man das häufig rüpelhafte Verhalten im Zusammenhang mit den E-Rollern unterbinden, die häufig für Wettfahrten durch die Innenstadt zweckentfremdet wurden oder auch zu immer mehr schweren Unfällen mit anschließender Fahrerflucht geführt haben. Im letzten Jahr starb laut „Bild“ sogar ein Radfahrer, nachdem er einen achtlos abgelegten Roller übersehen hatte und stürzte.
„Diese beschriebene Anonymität zur Nutzung eines Verleih-E-Scooters ist daher als Hauptursache dafür anzunehmen, dass Personen sich in Sicherheit wähnen, in Fällen von Fehlverhalten nicht ermittelt und belangt werden zu können“, geht es aus einer Stellungnahme der Stadt hervor.
Die Betreiber stellten sich jedoch gegen den Vorschlag quer, ihre Nutzer über den Personalausweis oder Führerschein zu registrieren, da dies aus ihrer Sicht die Sicherheit nicht erhöhe. Also verweigerte Gelsenkirchen im Gegenzug die Verlängerung der Ende März ausgelaufenen Verträge mit Tier und Bolt und entzog ihnen die Erlaubnis zum Roller-Verleih. Die Anbieter zogen daraufhin per Eilverfahren vor Gericht, kassierten dort jedoch eine Abfuhr.
Den Richtern zufolge sei das Verbot rechtens, da den Verleihern dadurch „keine unzumutbaren, nicht mehr rückgängig zu machenden Nachteile“ drohen. Allerdings ist diese Entscheidung noch nicht endgültig, das Hauptverfahren noch am Laufen. Tier und Bolt wollen von daher gegen die Eil-Entscheidung Beschwerde einlegen, um damit das Oberverwaltungsgericht in Münster zu bemühen – bis zum Wochenende wird sich diesbezüglich aber sicherlich nichts tun.
Von daher müssen die Verleiher wohl oder übel ihre rund 350 in der Stadt verteilten E-Roller einsammeln, wenn man vermeiden will, dass sich die Gelsenkirchen der Sache gegen ein Bußgeld selbst annimmt.
Das Fahren von privaten Rollen bleibt dort übrigens nach wie vor erlaubt – das Verbot umfasst lediglich Miet-Roller.
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