Kraftfahrt-Bundesamt ermittelt gegen Ford
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat Untersuchungen gegen den Autohersteller Ford eingeleitet, um mögliche Mängel bei Diesel-Partikelfiltern zu überprüfen. Laut einem Bericht der Zeitschrift „Auto Motor und Sport“ gilt es dabei die Frage zu klären, ob die Partikelfilter von Ford den Dauerhaltbarkeitsanforderungen entsprechen oder ob es sich um einen Serienmangel handelt.
Das KBA bedient sich seit dem 1. Juli 2023 eines neuen Messverfahrens zur Ermittlung der tatsächlichen Partikel im Abgas. Zwar wurden auch zuvor schon Prüfungen an den Filtern von Ford durchgeführt, seit der Neuregelung fallen jedoch auffällig viele Modelle des Herstellers bei der Abgasuntersuchung des TÜV negativ auf.
Eine Auswertung des TÜV-Verbandes zeigt, dass zwischen August und Oktober 2023 rund 3,4 Prozent aller Dieselfahrzeuge die zulässigen Grenzwerte überschritten haben. Laut „Auto, Motor und Sport“ befinden sich unter den 15 am häufigsten durchgefallenen Modellen sieben aus dem Hause Ford, vor allem mit dem 1,5-Liter-TDCI-Motor und dem 2,0 EcoBlue.
Grenzwert ist problemlos einzuhalten
Der festgelegte Grenzwert liegt bei 250.000 Partikeln pro Kubikzentimeter Abgas. Das sollte ohne weiteres machbar sein, wie eine Stichprobe an einem neuen VW Golf GTD zeigte, wo ein fehlerfreier Abgasreiniger weniger als 10.000 Partikel pro Kubikzentimeter Abgas produzierte, und damit den Grenzwert um mehr als 96 Prozent unterschritt.
Für Besitzer der betroffenen Ford-Modelle könnte es nun jedoch schwierig werden, durch den TÜV zu kommen, da neue Partikelfilter entweder nicht verfügbar sind oder nur mit langen Wartezeiten beschafft werden können – ohne bestandenen Abgastest gibt es keine Plakette. Und wenn man dann einen Filter findet, kommen hohe Kosten für den Kauf und den Einbau auf die Fahrzeughalter zu.
Neben Ford könnten auch Modelle von Mercedes, Opel und Volvo ähnliche Probleme aufweisen, und auch hier ist mit langen Lieferzeiten für neue Partikelfilter zu rechnen.