Von alten Fahrrädern, über Reifen, bis hin zu Bauschutt – Auf Privatgrundstücken liegt nicht selten so allerhand deponierter Kram herum. Schön ist das nicht und der Umwelt kommt es auch nicht zugute, wusstet ihr aber, dass diese Praxis auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann?
Zwar ist die Freiheit, auf seinem Grund und Boden machen zu können, was man will, als Grundsatz im Grundgesetz verankert, in Bezug auf die Lagerung von Abfall und Müll erfährt dieser seitens des Gesetzgebers jedoch klare Einschränkungen.
Thomas Pliester, ein in Mönchengladbach ansässiger Rechtsanwalt und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein, erklärt: „Die Schranke setzen andere gesetzliche Bestimmungen.“
Relevant ist dabei vor allem das Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches den Umgang mit Müll regelt und dabei auch vorschreibt, dass Abfall prinzipiell nicht auf eigenem Land gelagert werden darf.
Während Gegenstände, die grundsätzlich kein Risiko für die Umwelt darstellen – seien es etwa Bretter, alte Möbel, Steine, Metallreste oder Gartenabfälle –, auf dem eigenen Grundstück gelagert werden dürfen, ist das Deponieren von potenziell schädlichen Materialien wie Asbest, Farben, Lacken, Benzin, Reinigungsmitteln oder auch Heizungsradiatoren, Sperrmüll oder unsortiertem Bauschuttstreng streng reglementiert und klar untersagt.
Und zwar aus dem einfachen Grund, dass die Gefahr besteht, dass schädliche Stoffe ins Grundwasser eindringen könnten. Die Unterscheidung zwischen harmlosen Gegenständen und solchen, die ein Umweltrisiko darstellen, beruht von daher auf der potenziellen Gefahr für Mensch und Natur, wie Erik Uwe Amaya, seines Zeichens Verbandsdirektor des Eigentümerverbands Haus und Grund Rheinland Westfalen mit Sitz in Düsseldorf, betont.
Auch Altreifen sollten nicht auf dem heimischen Hof und im Garten gelagert werden, ebenso wenig alles, was Keime entwickelt. Stinkender Grünabfall könnte etwa Ratten, Mäuse, Marder und sonstiges Ungeziefer anlocken und damit den Nachbarn und in letzter Instanz das Ordnungsamt auf den Plan rufen.
Die Behörden sind befugt, im Zuge von Ortsbesichtigungen Kontrollen durchführen, um im Zweifelsfall festzustellen, ob tatsächlich eine objektive Beeinträchtigung vorliegt oder lediglich eine Meinungsverschiedenheit hinsichtlich dessen, wie ein Garten auszusehen habe. Im schlimmsten Fall können Nachbarn Unterlassung und Beseitigung der Störung verlangen. Der Eigentümer des Abfalls muss dann Maßnahmen ergreifen, um die Beeinträchtigung zu beseitigen, ohne dass festgelegt wird, wie dies zu geschehen hat.
Wird hingegen lediglich eine Unstimmigkeit zwischen den Streitparteien festgestellt, bei der es um reine Aspekte des Geschmackes und der Optik geht, haben die Ämter keinen wirklichen Spielraum. „Die Freiheit des Eigentums wird höher bemessen als die Befindlichkeit von Nachbarn“, weiß Amaya.
Manche Lagerungspraktiken können zudem mit dem Baurecht in Konflikt geraten. Pliester nennt das Beispiel gehorteter Klinkersteine, die je nach Umständen entweder als harmlose Lagerung oder als unzulässige gewerbliche Lagerhaltung eingestuft werden können. Übrigens überschneidet sich selbst das Abstellen von Anhängern und Fahrrädern mit dem Baurecht, und könnte zu Problemen mit der Behörde führen.
Zu diesen kommt es spätestens, wenn ein potenzielles Risiko für Mensch und Umwelt vorliegt. In solchen Fällen wir die Beseitigung des Unrats oder der abgestellten Gegenstände innerhalb einer festgelegten Frist angeordnet. Daraufhin muss meist außerdem noch nachgewiesen werden, dass der Auflage ordnungsgemäß nachgekommen worden ist.
Zudem kann die unsachgemäße Lagerung von Abfall zu hohen Bußgeldern führen, die bis zu 100.000 Euro betragen können, abhängig von der Art und Menge des Abfalls sowie der Einschätzung, ob eine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung vorliegt.
Um Konflikte und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfehlen die Experten den Dialog zwischen betroffenen Eigentümern. Viele Probleme lassen sich im Gespräch klären. Darüber hinaus bieten Kreise und Kommunen auf ihren Internetseiten Informationen zur korrekten Abfallentsorgung an, die dazu beitragen können, Bußgelder und Streit mit Nachbarn zu vermeiden.
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