Unter Schwarzfahren versteht man allgemeinhin das Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein. Aktuell wird das Fahren ohne Ticket nach §265a des Strafgesetzbuches, welcher das Erschleichen von Leistungen regelt, als Straftat eingestuft, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Aus Sicht des Justizministeriums ist diese Bestrafung in Deutschland jedoch nicht mehr zeitgemäß, weshalb dort aktuell an einer Reform gearbeitet wird, die Schwarzfahren von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufen soll.
Die Kriminalstatistik zeigt, dass mit rund 98 Prozent fast alle erfassten Fälle unter dem eingangs genannten Paragrafen auf Schwarzfahrer entfallen. Der Unrechtsgehalt wird dabei jedoch als gering betrachtet, da keine schwerwiegenden Taten wie das Überwinden von Zugangsbarrieren oder das Fälschen von Fahrscheinen dazu nötig sind.
Die geplante „Modernisierung des Stafgesetzbuchs“ verzögert sich allerdings, da andere legislative Pläne im Zuge der Reform aktuell noch für rege Debatten sorgen – so etwa die angedachte Möglichkeit, Unfallschäden künftig einfach online zu melden, anstatt vor Ort auf die Polizei warten zu müssen.
Konkrete Informationen, wann die Reform umgesetzt wird, stehen von daher noch aus. Wie es heißt, strebt das Ministerium einen zeitnahen Entwurf an, doch schon jetzt verzichten einige Verkehrsbetriebe freiwillig auf die Erstattung einer Strafanzeige, ein Bußgeld von 60 Euro für das Fahren ohne gültiges Ticket wird aber immer noch fällig.
Kriminologen und andere Wissenschaftler haben in einem offenen Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann überdies bereits vorgeschlagen, das Schwarzfahren komplett zu entkriminalisieren, also weder als Straftat noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Sie argumentieren, dass der Straftatbestand überproportional Personen in prekären Lebenslagen trifft und der tatsächliche Schaden pro Fahrt gering ist. Eine Einstufung als Ordnungswidrigkeit würde zudem einen hohen Verwaltungsaufwand und Kosten verursachen.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) steht diesem Vorschlag jedoch kritisch gegenüber. VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff betont: „Die Idee, Schwarzfahren nicht mehr zu bestrafen, ist respektlos gegenüber allen ehrlichen Fahrgästen sowie der Leistung und Arbeit unserer Beschäftigten“.
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