Das Berliner Kammergericht hat kürzlich ein Urteil gefällt, das speziell für Kunden der Berliner Sparkasse von Bedeutung sein könnte. Die Bank steht nämlich in der Kritik, die Gebühren für Girokonten bereits seit 2016 ohne explizite Zustimmung der Kontoinhaber erhöht zu haben. Moniert wurde dies vonseiten der Verbraucherzentrale Bundeszentrale (VZBZ), die mit einer Sammelklage im Namen von 1.200 Kunden vor Gericht zog.

Dieses urteilte schließlich, dass die Praxis der eigenmächtigen Erhöhung der Gebühren tatsächlich unzulässig sei. Speziell stand dabei die Erhöhung der monatlichen Gebühr für das „Girokonto Comfort“ um drei Euro im Fokus, welches später in „Giro Pauschal“ umbenannt wurde.

Nach der anfänglichen Kritik der VZBZ hatte sich die Bank zunächst geweigert, ihren Kunden den Betrag zurückzuzahlen, was die Verbraucherzentrale schließlich dazu veranlasste, den rechtlichen Weg zu beschreiten.

Kunden vs. Bank

Mit Blick auf die Entscheidung der Richter vertritt die VZBZ nun die Ansicht, dass die Kunden, welche sich der Klage angeschlossen hatten, nun Rückzahlungen für die unberechtigt erhobenen Gebühren fordern können. Rückzahlungsansprüche, die vor 2018 entstanden sind, gelten aus Sicht des Kammergerichtes allerdings als verjährt.

Das Gerichtsurteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und könnte weiterführende juristische Schritte nach sich ziehen. Die VZBZ erwägt, Revision einzulegen, um eine umfassendere Rückzahlung der Kontoentgelte durch die Berliner Sparkasse zu erreichen, und dazu nötigenfalls bis vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.

Quelle: chip.de