Nachdem lange Zeit Unklarheit in Sachen Übertragungsrechte geherrscht hat, scheint der Deal um die WM 2026 nun unter Dach und Fach zu sein. Medienberichten zufolge soll der Zuschlag abermals an die Deutsche Telekom gegangen sein.

Wie die „Bild“ berichtet, hat sich der Telekommunikationskonzern mit dem Weltverband FIFA auf einen entsprechenden Vertrag geeinigt. Eine offizielle Bestätigung steht bislang allerdings noch aus. Auch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur äußerte sich die Telekom nicht und verwies stattdessen auf eine für Freitag in Berlin anberaumte Pressekonferenz.

Bereits bei der Europameisterschaft 2024 hatte die Telekom die vollständigen Übertragungsrechte erworben. Während alle Spiele bei MagentaTV gezeigt wurden, sicherten sich ARD und ZDF im Rahmen sogenannter Sublizenzen die Ausstrahlungsrechte für einen Teil der Begegnungen. Sollten sich die Berichte bewahrheiten, gilt ein ähnliches Modell auch im Hinblick auf die WM 2026 als wahrscheinlich.

Und das Szenario erscheint plausibel:

Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten bereits im Vorfeld signalisiert, dass eine vollständige Rechteübernahme aus finanziellen Gründen nicht infrage komme. ZDF-Intendant Norbert Himmler verwies darauf, dass eine Gesamtverwertung durch ARD und ZDF kaum realisierbar sei. Auch RTL Deutschland lehnte einen Erwerb ab. Geschäftsführer Stephan Schmitter erklärte: „Zu den Preisen, die sich die FIFA derzeit vorstellt, nicht darstellbar.“

Hintergrund: Die WM 2026 wird ein wahres XXL-Turnier, das erstmals mit 48 teilnehmenden Nationalteams und insgesamt 104 Partien in 16 Stadien auf dem Gebiet von drei Gastgeberländern ausgetragen wird – zuvor waren es 32 Mannschaften und 64 Spiele. Der gestiegene Umfang des Turniers schraubt die Kosten für die Rechte in die Höhe. Hinzu kommt der damit verbundene erhebliche Produktionsaufwand.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich durch die Exklusivrechte allerdings nicht grundsätzlich. Der Rundfunkstaatsvertrag schreibt vor, dass bestimmte Spiele frei empfangbar bleiben müssen. Dazu zählen das Eröffnungsspiel, sämtliche Partien der deutschen Nationalmannschaft, die Halbfinals sowie das Finale. Diese Begegnungen gelten als Ereignisse „von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung“ und dürfen daher nicht ausschließlich im Bezahlfernsehen gezeigt werden.

Quelle: dwdl.de