Die Europäische Kommission hat bereits im Sommer 2022 beschlossen, dass neue Autos in der Europäischen Union künftig mit sogenannten Event Data Recorders (EDRs) ausgestattet werden sollen. Diese Geräte, die ähnlich wie die aus Flugzeugen bekannte Blackbox funktionieren, sind Teil der „New Vehicle General Safety Regulation“ und haben den Zweck, bei Unfällen detaillierte Daten zum Hergang und den Umständen erfassen zu können.
Aktuell verhält es sich nämlich noch so, dass Einsatzkräfte im Zuge eines Unfalles viel wertvolle Zeit in die Suche nach Ursachen investieren müssen – Zeit, die woanders fehlt. Von daher soll die neue Blackbox die Aufklärungsarbeit nun deutlich erleichtern und in Zukunft zur Pflicht in Neuwagen werden. Soll heißen: Ohne Event Data Recorder, keine Zulassung.
Die Einführung der EDRs soll dabei schrittweise erfolgen: Ab dem 7. Juli 2024 wird der Einbau dieser Geräte für alle Neuzulassungen der Fahrzeugklassen M1 (Personenkraftwagen) und N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) obligatorisch. Die Klassen M2, M3, N2 und N3 folgen in zwei weiteren Stufen zum 7. Januar 2026 beziehungsweise zum 7. Januar 2029.
Event Data Recorder zeichnen zwar kontinuierlich Daten auf, allerdings werden nur bestimmte Ereignisdaten fünf Sekunden vor bis 300 Millisekunden nach einem Unfall dauerhaft gespeichert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass lediglich jene Daten registriert und gespeichert werden, die für das Unfallereignis von Relevanz sind.
Diese Aufzeichnung umfasst unter anderem die Motordrehzahl, den Lenkwinkel und die Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Unfalls sowie die Aktivierung des Airbags. Das Gerät wird dazu üblicherweise im Airbag-Steuergerät des Fahrzeugs verbaut, da hier alle relevanten Informationen der Beschleunigungssensoren zusammenfließen.
In Bezug auf den Datenschutz stellt der ADAC klar, dass die aufgezeichneten Daten geschützt sind und ausschließlich vom Fahrer oder Halter des Fahrzeugs eingesehen werden können. Die Daten werden lokal im Fahrzeug gespeichert und können bei Bedarf über die Schnittstelle für das Fahrzeugdiagnosesystem (OBD) oder direkt am Airbag-Steuergerät ausgelesen werden.
Dieses Vorgehen kann nach einem Unfall im Zuge eines zivil- oder strafrechtlichen Verfahrens beispielsweise von Gerichten oder der Staatsanwaltschaft angefordert werden.
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