Die Europäische Union hat überraschend eine zentrale Regelung der CO2-Flottenvorgaben für Autohersteller geändert. Künftig dürfen Unternehmen ihre CO2-Emissionen über einen Zeitraum von drei Jahren statt wie bisher jährlich ausgleichen. Die Entscheidung fiel mit deutlicher Mehrheit im Europäischen Parlament – trotz Kritik von Klimaexperten und Umweltverbänden.

Mit 458 zu 101 Stimmen stimmten die Abgeordneten des EU-Parlaments für die Neuregelung, die Teil des sogenannten „Fit for 55“-Pakets ist. Die CO2-Grenzwerte selbst bleiben unverändert: Zwischen 2025 und 2027 dürfen Neuwagenflotten im Schnitt maximal 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Anders als bisher müssen die Hersteller die Einhaltung dieses Wertes jedoch nicht mehr jährlich nachweisen, sondern können Emissionen innerhalb dieses Zeitraums ausgleichen.

Das bedeutet: Verfehlen Hersteller wie BMW, Mercedes oder Volkswagen 2025 die Vorgaben, können sie Strafzahlungen vermeiden, wenn sie in den Jahren 2026 und 2027 entsprechend geringere Emissionen nachweisen. Die finale Bewertung erfolgt erst 2028.

Reaktion auf Absatzkrise bei E-Autos

Ausschlaggebend für den Kurswechsel ist die aktuelle Marktlage. Der Absatz von Elektroautos liegt mit rund 15 Prozent deutlich unter dem angestrebten Ziel von 25 Prozent Marktanteil in der EU. Gleichzeitig leidet die europäische Autoindustrie unter internationalem Wettbewerbsdruck – insbesondere durch Hersteller aus China und den USA – sowie unter sinkenden Gewinnen und Werksschließungen.

„In einer Zeit von Werksschließungen, Gewinneinbrüchen und US-Autozöllen wären hohe Geldstrafen für die europäische Automobilindustrie fatal“, sagte der CDU-Europaabgeordnete Jens Gieseke. Die USA hatten unter Präsident Donald Trump Einfuhrzölle von 25 Prozent auf europäische Fahrzeuge eingeführt. Nordamerika bleibt ein zentraler Markt: 2024 wurde fast jeder dritte Porsche und jeder sechste BMW dort verkauft.

Kritik von Klimaforschern und Umweltpolitikern

Die Entscheidung stößt bei Umweltverbänden und Teilen des Parlaments auf deutliche Ablehnung. Die Grünen sowie Teile der liberalen Fraktion stimmten gegen die Reform. Volt-Politiker Kai Tegethoff kritisierte: „Die Extra-Zeit für die Autohersteller ist schlecht für das Klima, schadet der Autoindustrie und ignoriert die Nachfrage nach erschwinglichen und kleineren E-Autos made in Europe.“

Auch aus der Wissenschaft kommen warnende Stimmen. Der Verkehrsexperte Felix Creutzig vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung warnte vor einem möglichen Anstieg der Emissionen um rund 30 Millionen Tonnen CO2 bis 2030 infolge der Flexibilisierung. Der CO2-Flottengrenzwert sei „das wichtigste Instrument des Klimaschutzes im Verkehrsbereich“, betonte Creutzig.

Teil eines industriepolitischen Gesamtplans

Die neue Regelung ist Teil eines umfassenderen industriepolitischen Konzepts der EU-Kommission. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte Anfang des Jahres einen strategischen Dialog mit der Automobilbranche begonnen. Ziel ist es, Europas Autoindustrie angesichts globaler Umbrüche zu stärken.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte die Entscheidung. VDA-Präsidentin Hildegard Müller bezeichnete die Neuregelung als „ersten wichtigen Schritt“. Es reiche nicht, Ziele zu setzen, so Müller, man müsse auch Wege schaffen, diese zu erreichen. Angesichts der aktuell schwachen E-Auto-Nachfrage und internationaler Herausforderungen sehe man weiteren politischen Handlungsbedarf.

Hintergrund: 16 Jahre CO2-Regulierung in der EU

Die EU regelt seit 2009 den CO2-Ausstoß von Neuwagenflotten. Damals lag der Grenzwert bei 130 Gramm CO2 pro Kilometer. Schrittweise wurde er gesenkt, zuletzt auf 93,6 Gramm. Die aktuellen Regelungen sind Bestandteil des „Fit for 55“-Pakets, mit dem die EU ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 reduzieren will.

Besonders umstritten bleibt das geplante Neuzulassungsverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ab 2035. Es sieht vor, dass ab diesem Zeitpunkt nur noch Fahrzeuge verkauft werden dürfen, die im Betrieb keine CO2-Emissionen verursachen. Ausnahmen sind lediglich für Fahrzeuge mit klimaneutralen synthetischen Kraftstoffen vorgesehen.

Quelle: winfuture.de