Ab dem 1. Januar 2025 tritt mit Blick auf die Novellierung des Postgesetzes eine neue Regelung in Kraft, die Pakete sämtlicher Dienstleister betrifft. Demnach müssen sowohl geschäftliche als auch private Sendungen, die über DHL, DPD und Co. abgewickelt werden, künftig mit einer Gewichtsangabe gekennzeichnet werden.

Das Gewicht des Pakets muss dabei klar und lesbar auf dem Versandlabel ausgewiesen sein. Dies gilt nicht nur für elektronisch erstellte Labels, die über Apps oder Webseiten der Anbieter in den sogenannten PAN-Daten generiert werden, sondern auch für Versandetiketten, die man daheim oder in einer Postfiliale mit der Hand ausfüllt. In letzterem Falle müssen die Absender das Gewicht mit einer der vorgegebenen Kategorien „unter 10 kg“, „über 10 kg“ oder „über 20 kg“ ausweisen.

Für Retouren gilt allerdings eine Ausnahmeregelung. Diese müssen vorerst noch nicht gekennzeichnet werden.

Vorteile für Verbraucher und Schutz für Mitarbeiter

Großer Vorteil dieser Regeländerung für Verbraucher ist eine damit einhergehende Preisanpassung bei den Paketkosten. Pakete bis 20 Kilogramm kosten beispielsweise bei der DHL nun nur noch 18,99 Euro. Zuvor waren aufgrund der alten Einteilung noch 19,99 Euro fällig geworden. Laut Angaben der DHL Group vergünstigen sich damit etwa 80 Prozent der Sendungen in dieser Gewichtsklasse, was eine erhebliche Entlastung für die Verbraucher bedeutet.

Der eigentliche Grund für die Einführung der Gewichtsangabe ist jedoch der Schutz der Paketboten. In einer Zeit, in der der Online-Handel stetig wächst, soll sichergestellt werden, dass die Arbeitsbedingungen für die Zusteller fair und sicher bleiben. Für Pakete zwischen zehn und 20 Kilogramm sollen die Zusteller spezielle Hebetechniken nutzen, während für Pakete über 20 Kilogramm nun ein zweiter Mitarbeiter verpflichtend ist, wenn keine Hilfsmittel wie eine Sackkarre verfügbar sind.

Die DHL Group betonte in einer Pressemitteilung, dass diese Änderung zunächst auf zwei Jahre befristet ist.

Quelle: watson.de