Von Insolvenzen liest man dieser Tage viel zu häufig. Dass es dabei einen Fernsehsender trifft, ist zwar selten, im Falle des regionalen TV-Kanals Rhein-Neckar-Fernsehen (RNF), ist es allerdings nicht das erste Mal.

Dort haben die Verantwortlichen nun zum wiederholten Mal beim Amtsgericht Heidelberg Insolvenz angemeldet. Laut dem Sender sei der Grund dafür die aktuelle Zahlungsunfähigkeit, nachdem der Hauptgesellschafter Manfred Lautenschläger, bekannt als Mitgründer des Finanzdienstleisters MLP, entschieden hatte, keine weiteren finanziellen Mittel für den Senderbetrieb mehr zur Verfügung stellen zu wollen.

Nach der letzten Insolvenz im Jahr 2021 war Lautenschläger beim Rhein-Neckar-Fernsehen eingestiegen und hatte den Sender mit Investitionen unterstützt, die im hohen siebenstelligen Bereich angesiedelt waren. Doch selbst mit diesen frischen finanziellen Mittel und einer damit erreichten Erhöhung der Zuschauer- und Userzahlen um rund 20 Prozent seit 2021 – mit täglich immerhin etwa 230.000 Zuschauern – waren die Verantwortlichen letztlich nicht in der Lage, den Sender auf ein finanziell stabiles Fundament zu stellen. Als problematisch haben sich dabei vor allem die  Werbeumsätze erwiesen, die so deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben waren, dass eine Kostendeckung nicht gesichert werden konnte.

Nicht das erste Insolvenzverfahren

Insgesamt hat der Sender inzwischen bereits ganze drei Insolvenzverfahren hinter sich. Aktuell gibt es jedoch berechtigte Hoffnung für den Fortbestand. Denn: Ein großes Medienunternehmen, welches bisher nicht in der Region tätig war, hat Interesse an einem Engagement gezeigt. Zusätzlich plant der RNF, sich im kommenden Jahr um die Lizenz für das RTL-Regionalfenster Rhein-Neckar zu bewerben.

Der Sendebetrieb des RNF soll vorerst weitergehen. Die Geschäftsführung arbeitet zusammen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter an einer Sanierung des Kanals, mit dem Ziel, den Betrieb auf einer nachhaltigeren und kosteneffizienteren Grundlage fortzuführen. Ob dies gelingt, wird die Zeit jedoch erst zeigen müssen.