In einem von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengten Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass bestimmte Nutzungsbedingungen des Streamingdienstes DAZN Limited aus dem Jahr 2022 rechtswidrig sind. Die fraglichen Konditionen gaben dem Unternehmen umfangreiche Möglichkeiten, Vertragsbedingungen und Preise willkürlich zu ändern.
Im Fokus stand dabei unter anderem eine unbestimmte Preisänderungsklausel, nach welcher das Unternehmen seine Abo-Preise jederzeit aufgrund von „sich verändernden Marktbedingungen“ oder „erheblichen Veränderungen in den Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten“ anpassen konnte.
Jutta Gurkmann, eine Vertreterin des vzbv, betont: „Die Nutzungsbedingungen von DAZN waren derart schwammig formuliert, dass sie dem Unternehmen zu viel Spielraum für willkürliche Preis- und Vertragsänderungen boten.“
Neben der unbestimmten Preisänderungsklausel wurden auch andere Punkte beanstandet, die es DAZN erlaubten, die Zusammensetzung und Qualität der vertraglich vereinbarten Sportpakete nahezu beliebig zu ändern.
Die Richter gaben dem Kläger Recht und erklärten, dass ein „derart umfassender Leistungsvorbehalt“ für Abonnenten nicht zumutbar sei. Insgesamt wurden neun Klauseln für unwirksam erklärt und drei weitere von DAZN während des Verfahrens zurückgezogen.
Das Urteil des Oberlandesgerichts München könnte für die Kunden von DAZN nun finanzielle Rückzahlungen zur Folge haben. Parallel läuft nämlich noch eine vom vzbv beim Oberlandesgericht Hamm eingereichte Sammelklage, in der es es speziell um unzulässige Preiserhöhungen für Bestandskunden in den Jahren 2021 und 2022 geht.
Der vzbv zielt darauf ab, dass betroffene DAZN-Kunden ihr zu viel gezahltes Geld zurückerhalten. Das jüngste Urteil des Münchner Gerichts stärkt nun die Position der Sammelklage und dürfte die Erfolgsaussichten deutlich verbessern.
Betroffene finden alle dazu wichtigen Infos auf der Webseite „www.sammelklagen.de/verfahren/dazn“, wo sie sich auch für einen News-Alert registrieren können.
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