Aktuell arbeitet die Bundesregierung an einer Novellierung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, welche unter anderem zum Ziel hat, die Sicherheit auf deutschen Verkehrswegen zu erhöhen. Mit Blick auf die steigende Zahl an Unfällen mit E-Bikes ist dabei auch eine neue Regelung vorgesehen, die es Radfahrern erlauben soll, das Abbiegen künftig auch mit einem Blinker anstelle des bislang üblichen Handsignals anzuzeigen.
Nimmt man als Radfahrer beim Abbiegen die Hand vom Lenker, kann dies die Fahrstabilität und das Bremsverhalten beeinträchtigen und von daher das Risiko für einen Unfall erhöhen. Zudem kann ein Handsignal vor allem bei Dunkelheit vergleichsweise leicht übersehen werden.
Die aktuelle Rechtslage erlaubt Abbiegeleuchten an Fahrrädern jedoch lediglich in Ausnahmefällen, wie etwa bei mehrspurigen Rädern oder Rikschas. Künftig sollen Blinker aber nun für alle Fahrräder erlaubt sein, was auch E-Bikes mit einschließt, unabhängig davon, ob es sich dabei im ein Pedelec oder S-Pedelec handelt.
Wie die "Rheinische Post" berichtet, sollen Blinker aber nicht verpflichtend werden – man wolle lediglich das bestehende Verbot aufheben und die Zulassung von entsprechenden Leuchten regeln. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums erklärte in diesem Zusammenhang:
<p>"Optionale Fahrtrichtungsanzeiger, also Blinker, können das Handzeichen beim Anzeigen des Abbiegevorgangs ersetzen."</p>Roland Huhn, Rechtsexperte beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) betont mit Blick auf die geplante Neuregelung: "Fahrtrichtungsanzeiger sind vor allem bei Dunkelheit besser erkennbar als das Handzeichen und bleiben auch tagsüber während des gesamten Abbiegevorgangs wirksam, bei dem oft beide Hände zum Betätigen der Bremsen benötigt werden."
Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Stefan Gelbhaar, vertritt hingegen die Meinung, dass Blinker an normalen Fahrrädern die Sicherheit nicht erhöhen würden, seien diese doch zu schmal, um als Richtungsanzeige wahrgenommen werden zu können. Ihm zufolge sei ein generelles Tempolimit von 30 km/h eine sinnvollere Maßnahme, um das Unfallrisiko zu senken. Blinker an Rädern generell zu verbieten, lehnt aber auch Gelbhaar ab.
Gut zu wissen: Rücklichter, die man an Kleidungsstücken oder Helmen tragen kann, und die bereits mit Blinkmodi ausgestattet sind, ersetzen das Handzeichen nach aktueller Rechtslage noch nicht. Sollten die geplanten Änderungen kommen, soll man Blinker aber auch dann als offizielle Fahrtrichtungsanzeiger verwenden dürfen, wenn diese nicht direkt am Fahrrad angebracht sind.
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